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Über den Nürnberger Kodex

Update vom 26.08.2022 siehe ↓

 

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.

Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947. Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.

Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/N%C3%BCrnberger_Kodex

Erklärung der deutschen Sektion des IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) zum Nürnberger Kodex 1997: https://www.ippnw.de/der-verein/geschichte-der-ippnw/erklaerungen/artikel/de/nuernberger-kodex-1997.html
Besonders interessant Punkt 2 sowie Punkt 6 (zur Gentherapie) dieser Erklärung aus dem Jahr 1997:

2. Der „informed consent“ als eine Grundlage des Gesundheitswesens

Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung („informed consent“) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen, aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen. Nur im Falle von Notfallbehandlungen kann diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden.

6. Gentherapie

Der eingeengte Blick auf die Gene versperrt die Sicht auf die vielfältigen Facetten des Phänomens Krankheit, auf soziale und psychische Aspekte und krankmachende Konsum-, Arbeits- oder Umwelt-Faktoren. Die wissenschaftliche Erforschung des menschlichen Genoms kann dazu beitragen, Krankheiten ursächlich zu behandeln. Sie birgt aber auch die Gefahr der Menschen-Züchtung, sowie der Enteignung und kommerziellen Ausbeutung menschlicher Körper-Substanz in sich.

Die jetzt noch experimentelle somatische Gentherapie darf nur bei schweren Krankheiten und sorgfältigster wissenschaftlicher Prüfung der damit verbundenen Risiken sowie nach Ausschöpfung aller alternativen Behandlungs-Verfahren angewandt werden. Genetische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen – seien sie Behandlungs-Absicht oder Nebenwirkung somatischer Gentherapie – haben schwerwiegende, nicht absehbare Konsequenzen für nachfolgende Generationen. Sie sind deshalb nicht zu rechtfertigen. Genetisches Wissen muss auch in Zukunft allen Menschen zur Verfügung stehen. Menschliche Gene werden entdeckt, nicht erfunden. Sie sind deshalb nicht patentierbar.

 

Auf der Webseite juraforum.de werden Bedeutung und Definition des Nürnberger Kodex juristisch aufgearbeitet. Alle 10 Grundsätze sind aufgelistet, im Hinblick auf Corona (-Impfungen) ist natürlich Grundsatz 1 besonders zutreffend, der ganz oben zitiert wurde. Der Artikel auf dieser Seite endet mit der Aussage:

In diesem Sinn ist der Nürnberger Kodex ein Dokument des Humanismus, dessen Bedeutung über die des ärztlichen Ethos und Handelns hinausgeht.

 

Download des Nürnberger Kodex:
Der Text des Nürnberger Kodex, also die 10 Grundsätze des Kodex, kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden: https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/05/NuernbergKodex.pdf

 

Beiträge zu diesem Thema:

Nürnberger Kodex: Zehn Gebote für die Forschung
In diesem Beitrag beklagt der Autor bereits 2007 (!), dass durch die Weiterentwicklung des Nürnberger Kodex durch die Deklaration von Helsinki, vor allem der Version von 2004, der ursprüngliche Geist des Kodex verwässert worden wäre:

Manches wurde verbessert. So wurden die Rolle der Ethikkommissionen stärker – einige Kritiker sagen: zu stark – betont oder Interessenkonflikte von Forschern thematisiert. Vieles ist aber, nein, sagen wir nicht verschlechtert, sagen wir, dem Zeitgeist geopfert worden. Leider traf dieser wesentliche Punkte. Drei Beispiele:
– Ursprünglich stand der Nutzen für den individuellen Patienten obenan, jetzt rangiert der wissenschaftliche oder gesellschaftliche Nutzen gleich, wenn nicht schon höher. Ein kundiger Zeitzeuge sprach davon, offenbar kündige sich „der bisher schon zu beobachtende weitgehende Wandel vom individuellen Nutzen zum ,sozialen Benefit‘ als ausschließlicher Rechtfertigungsgrund für jede Forschung an“ (Elmar Doppelfeld).
– In Nürnberg war noch uneingeschränkt von der Einwilligung des umfassend aufgeklärten Patienten die Rede. Das hat schon 1964 der Weltärztebund etwas weniger streng gesehen und auch die hilfsweise Einwilligung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert. Neuerdings soll auch Forschung ohne jegliche Einwilligung zulässig sein, „wenn der physische oder psychische Zustand, der der wirksamen Einwilligung nach Aufklärung entgegensteht, ein notwendiges Charakteristikum der fraglichen Versuchsgruppe ist“.
– Erleichtern möchte der Weltärztebund auch den placebokontrollierten Versuch. Der soll erlaubt sein, selbst wenn es eine erprobte Therapie gibt (gegen die getestet werden könnte), „wenn seine Verwendung aus zwingenden wissenschaftlich begründeten methodischen Gründen erforderlich ist“. So steht es zwar (noch) nicht in der Deklaration von Helsinki, doch der Vorstand der Ärzteorganisation verbreitet eine solche „Klarstellung“.

Wie vorausschauend von diesem Autor, besonders wenn man die aktuelle Debatte betrachtet!


Gilt der Nürnberger Kodex auch im Hinblick auf die angedachte Corona-Impfpflicht?
Dies wird gegenwärtig heiß diskutiert. Als Beispiele für die gegensätzlichen Meinungen nachfolgende Beiträge:

Impfpflicht 2021 und der Nürnberger Kodex von 1947
Ärzte für Covid-Ethik fordern von EMA Einstellung der experimentellen Impfungen
Zadic druckst bei Fragen zu Nürnberger Kodex, gibt aber zu: Behandlungszwang ist illegal
Selbst Entscheiden
Parlamentsbeschluss für Impfpflicht außerhalb des Verfassungsbogens wegen Verletzung des Nürnberger Kodex
Podcast Nr. 640 – Ärzte für COVID-Ethik: Menschenversuche mit „experimentellen gen-basierten Präparaten“ verstoßen gegen Nürnberger Kodex
Corona-Impfung als Verletzung des Nürnberger Kodex?

Nürnberger Kodex durch Corona-Impfpflicht nicht verletzt


Österreich: schriftliche Anfrage zur Einhaltung des Nürnberger Kodex

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_08936/index.shtml
Download der Anfrage als pdf-Datei: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_08936/imfname_1024435.pdf
Download der Antwort als pdf-Datei: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08776/imfname_1411882.pdf
Die Antwort ist in ihrer Kürze schon als Unverschämtheit zu bewerten. Es wird auf keinen der angefragten 21 Punkte konkret eingegangen! Ist aber auch entlarvend – die offizielle Seite hat einfach keine Argumente!

 

Beispiele für medizinische Forschungen im Nationalsozialismus:

Fleckfieber-Experimente im KZ Buchenwald:

„Man nahm z.B. für einen Versuch mit Impfstoff 100 Personen. 80 bekamen eine Präventivimpfung. 15 Tage nach der letzten Impfung spritzte man den gleichen Häftlingen intravenös fünf ccm virulentes Blut eines Typhuskranken“ – gemeint ist hier Fleckfieber – „auf dem Höhepunkt seiner Infektion. Gleichzeitig erhielten die 20 übrigen Häftlinge, die nicht geimpft worden waren und ebenfalls als Versuchsobjekte dienten, dieselbe Menge. Nach vier oder fünf Tagen starben die Versuchsobjekte oder begannen zu sterben; denn niemand kann solches Quantum überleben. Gewöhnlich genügt 1/10 ccm, um den Tod herbeizuführen.“

Quelle herunterladen: http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2008/0157/pdf/dtw.pdf

Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern – eine kurze Zusammenstellung inklusive Informationen zur Aufarbeitung dieser Versuche

Impfgeschichte(n) und die Verharmlosung der NS-Medizin in der Corona-Impfkampagne – hier eine Zusammenfassung des Beitrags (17.1.2022) auf radioflora.de:

Während der NS-Diktatur unterlag das Gesundheitssystem dem Prinzip von „Auslese und Ausmerze“ – so auch das Impfen. Ärzte hatten für die Gesundheit der „arischen Rasse“ zu sorgen. Der Einzelne musste gesund und leistungsfähig, die „Volksgemeinschaft“ tauglich für einen erneuten Weltkrieg sein. SS-Führer Himmler brachte es auf die Kurzformel: „Ein gesundes Volk siegt!“ Ein Recht auf den eigenen Körper gab es nicht mehr. Alles Schwache, Kranke und Unangepasste wurde als genetische Deformation definiert und eliminiert. Rund 400.000 Menschen fielen der Zwangssterilisation zum Opfer. Etwa 300.000 Kranke aus Heil- und Pflegeanstalten, zuvor als „lebensunwertes Leben“ definiert, wurden von Ärzten ermordet. Impfkampagnen sollten die „deutsche Volksgemeinschaft“ und vor allem die Wehrmacht vor ansteckenden Krankheiten schützen. „Impfentzieher“ wurden bestraft. Wer nicht zur „arischen Rasse“ gehörte hatte keinen Anspruch darauf, geimpft zu werden. Jüdische Menschen wurden auf Plakaten als Seuchenüberträger stigmatisiert; die Einrichtung von Ghettos wurde seuchenpolizeilich begründet. Wissenschaftler und Ärzte führten an Kriegsgefangenen, KZ-Häftlingen und Behinderten u. a. auch grauenhafte Impfversuche mit hochansteckenden Krankheitserregern durch …

Quelle: https://radioflora.de/impfgeschichten-und-die-verharmlosung-der-ns-medizin-in-der-corona-impfkampagne/
Der gesamte Beitrag kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden: https://ak-regionalgeschichte.de/wp-content/uploads/Pocken_Impfflicht_NSMedizin.pdf

 

Die Rolle des Robert-Koch-Instituts im Nationalsozialismus

In diesem Zusammenhang auch ganz interessant – die Rolle des Robert-Koch-Instituts im Nationalsozialismus. Hier die Darstellung des RKI: Das RKI im Nationalsozialismus. Und hier – ebenfalls auf der offiziellen (!) RKI-Seite – eine Auflistung von Abstracts der Vorträge zum Workshop “Das Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus, eine wissenschaftshistorische Bestandsaufnahme“ am 19. und 20. Januar 2007: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Geschichte/Dokumente/Abstracts_html.html

 

Update vom 26.08.2022:
Am 20. August 2022 fand in Nürnberg eine Gedenkveranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Nürnberger Kodex statt. In den folgenden vier Beiträgen findet ihr Eindrücke von dieser Veranstaltung sowie Videos von Kundgebung und Reden.
Zuerst die Rede der Hauptrednerin, der Holocaust-Überlebenden Vera Sharav:
Wenn wir nicht alle Widerstand leisten, wird es nie wieder so sein! Vollständige Rede – Nürnberg, 20. August 2022

Und hier drei Berichte über die Veranstaltung:
75 Jahre Nürnberger Kodex: Ein Veranstaltungsbericht
75 Jahre Nürnberger Kodex – Rückblick auf eine historische Kundgebung
Nie wieder Zwangsmedizin – war da was?

Die Autorin ist Diplom-Journalistin und war 18 Jahre lang als Reporterin und Redakteurin für das ZDF/3sat-Magazin »Kulturzeit« tätig. Seit März 2020 traute sie sich nicht, auf eine maßnahmenkritische Veranstaltung zu gehen. Doch der historische Anlass und die aktuelle Situation waren ihr nun Grund genug, für uns auf die Konferenz zu »75 Jahren Nürnberger Kodex« zu gehen.

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