Richter sieht syrischen Vergewaltiger auf gutem Weg zum „ganz normalen Mitbürger“

Ein Richter in Osnabrück zeigt Milde und Wohlwollen gegenüber einem Flüchtling, der ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigte. Das Opfer profitiere von der Bewährungsstrafe für den Täter, da es dadurch 3.000 Euro Schmerzensgeld bekomme. 

IMAGO / Panthermedia
Symbolbild: Gerichtsurteil

Ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück sorgt für Empörung: Ein 30-jähriger Syrer, 2015 nach Deutschland gekommen, hat am 10. Juli 2022 ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt – und kommt mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. „Bewährung“, das heißt also, er muss keinen Tag in Haft verbringen, sofern er in der „Bewährungszeit“ von drei Jahren keine weiteren Straftaten begeht. Er muss dem Opfer ein Schmerzensgeld von 3000 Euro bezahlen und darf sich dem Mädchen auf nicht mehr als 50 Meter nähern. Letzteres dürfte reichen, um ihr künftig freundlich zu winken.

Nicht weniger verstörend als die läppische Strafe an sich waren auch die von der Neuen Osnabrücker Zeitung am Mittwoch zitierten Aussagen des Richters und der Tenor des Artikels selbst. Dort heißt es schon im ersten Absatz, der Täter hätte „Glück“. Zur Tatsache, dass er nun nicht in Haft müsse, schreibt der Autor lapidar: „Beim ersten Blick auf die Tat mag das verstören.“ Mit anderen Worten: Bei genauerer Betrachtung sei es also in Ordnung.

Vom Schicksal des 15-jährigen Mädchens, das am frühen Morgen jenes 10. Juli 2022, einem Sonntag, auf dem Weg zu seinem Freund war, und dessen Sexual- und Liebesleben durch dieses traumatisierende Gewalterlebnis nachhaltig beeinträchtigt sein dürfte, ist weder in den zitierten Aussagen des Richters und des Verurteilten noch vom Autor des Artikels selbst die Rede. Dafür wird ausführlich über den Täter berichtet:

„Warum genau der Angeklagte, der noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden ist, dann die Jugendliche vergewaltigte, blieb offen. ‚Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst, er dachte wahrscheinlich, ,die kann ich noch überzeugen‘‘, sagte Otten. ‚Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe‘, ergänzte sein Mandant.“

Der Autor belehrt die Leser noch fälschlich, dass der Täter sich für „einvernehmliche sexuelle Handlungen“ mit der 15-Jährigen nicht hätte verantworten müssen. Was angesichts des jungen Alters des Opfers nicht stimmt. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Den Tathergang schildert der Artikel so: „Gegen ihren Willen drückte der Angeklagte sein Opfer an die Wand ‚und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete‘, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schließlich kam es unter dem Einsatz von Gewalt zu einer Vergewaltigung. Eine DNA-Analyse überführte den Täter.“

Der Richter selbst bedachte den Täter nicht nur mit der Milde des Urteils, sondern auch mit geradezu wohlwollenden Worten, die angesichts des Verbrechens fassungslos machen können. Es ist zwar von „hart durchgreifen“ und „Generalprävention“ die Rede, aber sowohl die tatsächlich milde Strafe als auch die Worte des Richters an den Täter entwerten diesen Anspruch.

Für den Angeklagten spreche, so zitiert ihn die NOZ, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Nicht nennenswert! Also wohl doch ein wenig, wofür auch spricht, dass er, wie man nebenbei erfährt, dem Opfer Cannabis gab. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen.

Und dann hat der Richter noch betont, dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland „geflüchtet“ war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Schließlich sagt er laut NOZ über einen gerade als Vergewaltiger Verurteilten: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

Als blanken Hohn müssen diesen Satz nicht nur die 15-Jährige und ihre mitleidenden Angehörigen empfinden, sondern jeder, der diesen Satz eines Richters zu einem Vergewaltiger vernimmt. Eine Vergewaltigung soll also zum „guten Weg“ eines künftigen „normalen Mitbürgers“ gehören, der als vermeintlich Schutzsuchender nach Deutschland kommt?

Als Verhöhnung des Opfers kann man auch die weitere Begründung des Richters empfinden, warum der Täter seine Strafe nicht absitzen solle. Die 15-Jährige habe von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte, denn, so der Richter zum Verurteilten: „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 115 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

115 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
T.Sageder
1 Jahr her

Es sollte sich jeder selbst beantworten, was mit so einem Richter in Sachen „Generalprävention“ gegen solche Urteile sein sollte.

Chris Friedrich
1 Jahr her

Ne Herr Richter. So nicht. Falschparker und Falschabbieger (siehe Ausfahrt A45 Lüdenscheid) werden gnadenlos mit aller Macht des Staatsapparates für ihre „Straftaten“ zur Rechenschaft gezogen. Und so ein Schwein kommt ohne Strafe frei. Ich möchte einmal sehen wie sich die Grünen/Roten aus dieser Zwickmühle herauswinden. Feministen:*innen (Baerbock) müssten sich doch jetzt mit den Migrantenbefürworter (Feser) richtig in die Wolle kriegen. Bin mal gespannt was wir aus dieser Klicke dazu hören.

Bad Sponzer
1 Jahr her

Lese gerade eine andere Begründung für die milden Urteile gegen hier ansässige Araber. Es soll sich um eine gezielte Einschüchterung gegen die verantwortlichen Richter handeln. Die Richter trauen sich nicht mehr hart gegen diese Typen vorzugehen, weil sie dann privat bedroht werden. Passt in das Bild, das ich von meinem Nachbarn kenne, der eine grüne Aktivistin angezeigt hat, weil sie ihn Nazi genannt hat bzgl. seiner Kritik der Flüchtlingspolitik. Daraufhin wurde seine Mutter mit einem arab.Telefonterror überzogen (der Freund der Grünen ist ein syrischer Flüchtling!).

Innere Unruhe
1 Jahr her
Antworten an  Bad Sponzer

Hat deutsche Politik etwa nicht damit gerechnet, dass Migranten-Asylanten ihre Problemlösestrategien auch hier anwenden?
Jeder hat eine persönliche Angriffsfläche. Die Tatsache, dass Deutsche zwischen Amt und Privatperson unterscheiden, hat man dann auf die Araber übertragen…
Mei, es sollen hat die Kinder der Richter mit den Asylantenkindern das Land teilen.
Es ist mir unbegreiflich, wie kurzsichtig die Eltern sind, um Angst vor der AfD zu haben.

Bad Sponzer
1 Jahr her

Unglaublich! Jetzt hat sich dieser Links-Grünen auch schon in der Judikative breit gemacht. Diese 68iger haben tatsächlich den Weg durch die Institutionen durchgemacht. Wie konnte das nur geschehen?

Alrik
1 Jahr her

Ja, man kann sich über dieses Urteil zu Recht aufregen. Man kann sich auch als Schöffe bewerben – in diesem Jahr werden die Schöffen für 2024-2028 gewählt. Man sollte allerdings nicht zugeben das man Rechts ist, sonst wird man aussortiert.

Wahrheit
1 Jahr her

Mit diesem Urteil gibt dieser Richter alle Mädchen und Frauen zur Vergewaltigung frei?!!! Da können sich die gesamten Frauenverächter ja schon mal auf massenhafte Überfälle einstellen, werden ja nicht mehr angemessen bestraft.
Die Justiz hat sowas von fertig in D. Abscheulich, gab es ja in den braunen Jahren auch schon reichlich, wiederholt sich alles.

Wahrheit
1 Jahr her

So menschenverachtend. Für das Opfer eine reine Verhöhnung. Dieser Richter sollte sich in Grund und Boden schämen. Fühlt er sich persönlich sicher vor einer Vergewaltigung?! Soll ja auch schon Männern passiert sein! Wäre eine gerechte Strafe für dieses Urteil, so einen Übergriff am eigenen Leib zu ertragen.

Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Auch auf Richterstellen sitzen gelegentlich zynische Frauenverächter, die ihr Amt dazu benutzen, es dem anderen Geschlecht einmal so richtig zu zeigen. Komplexbeladene Kreaturen finden sich eben überall. Anders lässt sich diese Justiz-Farce wohl kaum erklären.

w.k.
1 Jahr her

1984, Unrecht ist Gerechtigkeit.

elly
1 Jahr her

Wo sind denn die ganzen Frauenrechtlerinnen, Frauenverbände, Frauennotrufe? Es gab mal eine Zeit, da gingen Frauen auf die Straße, weil Vergewaltigung zum „Kavaliersdelikt“ zählte. Sie gingen auf die Straße, weil Gerichte die Kleidung der Frauen bei einer Vergewaltigung als strafmildernd und Mitschuld des Opfers sahen.
Sind die ganzen Frauen(schutz)verbände mit „Wokismus“, Klimahysterie, Kriegsgeheul, Genderismus so ausgelastet?

Ananda
1 Jahr her
Antworten an  elly

Die praktizieren eben auch den „Gratismut“ und diskreditieren damit ihr ganzes sonstiges Geschwätz. Rituale praktizieren, da wo es genehm ist, „reicht“ doch auch.