Sollen mit dem neuen Paragraph 130 andere Meinungen zum Ukraine-Krieg unterdrückt werden?

Screenshot aus einem vom ukrainischen Verteidigungsministerium verbreiteten Video. Hass und Angriff auf die Menschenwürde. Für die Ampel wahrscheinlich kein Problem …

Ohne Lesung wurde mit einem Omnibus-Verfahren der § 130 erweitert, was erst einmal ganz gerechtfertigt erscheint. Aber wegen der vagen Formulierungen könnte nun Kritik am Krieg gegen Russland strafbar machen und unterdrückt werden.

Deutschland ist im Krieg, genauer gesagt: in einem Stellvertreter-, Werte- und Wirtschaftskrieg. Es wird zwar Deutschland und, wie man heute so sagt, es werden seine Werte in der Ukraine verteidigt, aber nicht mit deutschen Soldaten, sondern mit ukrainischen, die man finanziert, mit Waffen ausstattet und ausbildet. Den Feind bekämpft man so nicht direkt, im Wirtschafts- und Finanzkrieg allerdings mit den Waffen der Sanktionen. Im Informationskrieg ist man selbstverständlich auch. Und da werden schon bislang Kriegsgegner zur Fünften Kolonne von Putin gemacht und öffentlich geächtet. Das will die Ampelregierung nun offenbar in rechtliche Bahnen lenken und auch mit Gefängnis bestrafen können.

Am Schluss der Bundestagssitzung am 20. Oktober um 22:15 wurde kurz und knapp der § 130 Strafgesetzbuch geändert – und zwar versteckt in einem sogenannten Omnibus-Verfahren, bei dem ein Gesetz an ein anderen angehängt wird. Wenn über ersteres entschieden wird, gilt das auch für das angehängte, ohne groß oder überhaupt darüber sprechen zu müssen. In dem Fall wurde das Bundeszentralregistergesetz verändert. Auch dies wurde nicht besprochen, es gibt nur zu Protokoll gegebene Reden. In der Abstimmung lehnten Die Linke und die AfD die Gesetzesänderungen ab. Aufmerksam wurde ich darauf erst durch einen Beitrag von Sabine Schulz im Forum.

Was ist Flagging?

In dem Register werden alle Strafen, die durch ein deutsches oder ausländisches Gericht verhängt wurden, eingetragen. Wie Thorsten Lieb (FDP) im Protokoll ausführte, fließen hier „auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und weitere besondere Feststellungen ein. Das Register umfasst viele Informationen um eine Person.“ Es geht um den Austausch der in den Registern abgespeicherten Informationen mit anderen EU-Ländern und Großbritannien. Schmackhaft gemacht werden die Neuerungen dadurch, dass man nun das Führungszeugnis online beantragen kann – „Schub der Digitalisierung“ – und dass die Grundlagen für einen digitalen Personalausweis – Smart-eID – gelegt werden.

Neu ist beispielsweise das „Flagging“, also dass „Personen, die in den vergangenen 25 Jahren wegen einer terroristischen Straftat oder in den vergangenen 15 Jahren wegen einer anderen im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2018/1240 aufgeführten Straftat, wie vorsätzliche Tötung, bewaffneter Raub, Rassismus und Sabotage, verurteilt wurden“, gekennzeichnet werden, um eine Einreise zu verhindern.

Clara Bünger von den Linken kritisiert am Flagging, „die große Gefahr, dass insbesondere politische Gruppierungen wie Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten oder engagierte Antifaschistinnen und Antifaschisten hiervon betroffen sein könnten“, weil die Regelungen in den Paragraphen 129a und 129b StGB sehr weit gefasst seien, was die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung betrifft.

„Ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten“

Dazu gepackt wurde eine Veränderung im § 130 StGB, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, also die Aufforderung zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen eine bestimmte Gruppe, den Angriff auf die Menschenwürde oder die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Johannes Fechner von der SPD argumentierte, es müsse mehr gegen Hass und Hetze vor allem Netz getan werden: „Wir erweitern den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zukünftig wird sich auch strafbar machen, wer Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch in einer Weise, die zu Hass und Gewalt führen kann, billigt, leugnet oder verharmlost. Das ist eine wichtige Verschärfung, mit der wir gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch strafrechtlich vorgehen wollen.“

Als neuer Absatz wird eingefügt:

„(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Die Veränderung erfolgte, weil die EU-Kommission der Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren im Dezember 2021 vorgeworfen hatte, den Rahmenbeschluss 2008/913/JI aus dem Jahr 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht vollständig umgesetzt zu haben, nach dem das „öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe zu stellen sind. Bislang war nur das öffentliche Billigen, nicht aber das öffentliche Leugnen und gröbliche Verharmlosen unter Strafe gestellt worden.

Nach dem Völkerstrafgesetz sind Kriegsverbrechen u.a. Tötung, Geiselnahme, Folter und Vergewaltigung von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen; Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf Krankenhäuser, Kirchen, Schulen, Universitäten und Denkmäler; Plünderungen und Zerstörung von Eigentum, Angriffe auf humanitäre Hilfsmissionen, friedenserhaltende Missionen und auf Missionen des Roten Kreuzes; Verwendung von biologischen, chemischen Waffen und Atomwaffen (Zusammenfassung des Bundesjustizministeriums).

Thorsten Lieb erklärt, dass mit der ergänzenden Regelung des § 130 StGB deutlich gemacht, dass „wir das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in keinster Weise dulden. Dies wird nunmehr explizit unter Strafe gestellt – ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten.“ Damit wird widerlegt, dass die Änderung nichts mit dem Ukraine-Krieg zu tun hat. Das erinnert an Äußerungen aus der Bundesregierung, nach denen man, wie Innenministerin Faeser sagte, die extremistischen Szenen genau beobachte: „Wir sind vorbereitet, auch auf mögliche neue Protestgeschehen.“ Gemeint sind „staatsfeindliche“ Proteste, die im Zuge der Auswirkungen der Sanktionen und der Unterstützung der Ukraine auftreten können.

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Geahndet werden sollen auch Äußerungen auf Versammlungen

Die Ampel-Regierung geht nämlich über den Rahmenbeschluss hinaus, weil explizit hinzugefügt wurde, dass nun solche Äußerungen auch in einer Versammlung strafbar sind, also wenn sie beispielsweise während einer Demonstration oder bei einer Veranstaltung in einem Raum geäußert werden. Und während die EU-Vorlage verlangt, dass das Leugnen, Billigen oder Verharmlosen von „gerichtlich festgestellten“ Kriegsverbrechen unter Strafe steht, verzichtet das deutsche Gesetz auf diese Einschränkung und öffnet damit der Willkür Tür und Tor.

Die Formulierungen sind sehr vage. So könnte womöglich eine Diskussion über den Ukraine-Krieg mit dem Strafgesetzbuch abgewürgt werden, weil eine Argumentation, die den russischen Angriff rechtfertigt, möglicherweise als Billigen oder Verharmlosen von Kriegsverbrechen geahndet werden könnte. Es wurde bereits wegen Billigung des russischen Angriffskriegs ermittelt, dazu käme nun die Leugnung oder Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen – natürlich eigentlich auch von ukrainischen Kriegsverbrechen. Davon will die Bundesregierung aber nichts wissen, die sich kritiklos hinter die Ukraine und deren Kriegsführung stellt, weil alles gut ist, was legitim für die Verteidigung gegen einen Angreifer erscheint.

Die CDU/CSU-Opposition hat zu der Verschärfung von § 130 nicht viel zu sagen. Der Mitte-Block ist dominant. Aber es gibt immerhin noch eine kleine Opposition. So erklärte die Rechtspolitikerin der Linken, Clara Bünger, gegenüber der LTO, dass die Veränderung des Gesetzestexts das Risiko wegen der vagen Formulierungen mit sich bringe, die Meinungsfreiheit zu beschränken oder willkürlich angewendet zu werden. So könne auch eine Billigung des Angriffs Russlands auf die Ukraine bestraft werden. Die AfD fordert wegen der vagen Formulierungen eine Überarbeitung des gesamten § 130 und kritisierte auch das „verschleiernde Omnibusverfahren“.

Canan Bayram von den Grünen macht denn auch deutlich, dass man als Kriegsbefürwortungspartei der Ukraine mit der Gesetzesverschärfung auch gegen abweichende Meinungen zum Ukraine-Krieg vorgehen könnte: „Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein.“

 

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89 Kommentare

  1. Ein paar Sachen ver steh ich nicht bei den tweets.
    „Die Goetter unserer Vorfahren sind mit uns“? – Issas nu christianisiert oder nicht? Nur so aus Neugier.
    Und der Soldat mit den bemalten Fingernaegeln und dem Lidschatten. Das ist eine LGBT-Einheit?

  2. Das Mädchen im Video des Verteidigungsministeriums bei 0:52 ist eine Anspielung auf ein anderes, in der Ukraine sehr populäres Video, in welchem ein eben solches Mädchen einem gefangenen russischen Soldaten mit einer Sichel den Hals durchschneidet und Drohungen ausspricht, ganz im Stil von ISIS.

    youtube.com/watch?v=FzCMMDAmFY4

    Bemerkenswert ist dabei auch, dass YT solche Videos, die klar zur Gewalt aufstacheln stehen lässt auch wenn sie auf grotesk bestialische Weise gegen die eigenen Richtlinien verstoßen.

    1. Krieg ist Frieden
      Freiheit ist Sklaverei
      Unwissenheit ist Stärke

      Wilkommen im Ministerium für Wahrheit aus Gorge Orwells Romas 1984 .

    2. Bei Minute 1:14 sieht man eine Art Altar mit einem sechsschenkligen Hakenkreuz. Darüber Odalrunen, wie sie von der für ihre Verbrechen an der Zivilbevölkerung berüchtigten SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division „Prinz Eugen“ als Truppenkennzeichen verwendet wurden.

      1. Besonders „geil“ finde ich ja: die AfD „gehört als räächzradikale Partei“ verboten, jeder Halbwüchsige, der ein Hakenkreuz auf die Klotüre kritzelt, ist eine Bedrohung für den Staat – in OFFIZIELLEN ukrainischen Medien aber wird völlig offen ein Marvell-artiger Naziheldenkult betrieben – und niemand regt sich darüber auf.

        Wen wundert es also: Deutschland hat sich freiwillig dienend, zum „Reichsprotektorat Ukraine“ degradiert – und gemäß deren Doktrin auch neonazistische Praktiken eingeführt. Wie lange wird man uns noch die „freie Meinung“ noch als „demokratisch“ verkaufen können?

    3. Dein Idol Kadyrow fordert gerade ukrainische Städte in Schutt und Asche zu legen, sich die Ukraine komplett ein zu verleiben, keine Gefangen mehr zu machen usw. usw.
      Gleichzeitig machst du dir Gedanken wegen der Hygiene auf Youtube. Du solltest dringend an deinen Prioritäten arbeiten. Du bist ja ein großer Fan von diesem Irren.
      Wenn Russland nicht so langsam liefert, ist Tschetschenien das erste Puzzleteil, das sich aus der RF löst. Und eins ist mal sicher, dass hat dann nicht der Westen forciert. Das kommt davon, wenn man sich mit völlig zugedröhnten Killern einlässt.

      1. Na Ottono mal wieder völlig zugedröhnt,

        meinste der Ramsan Kadyrow hascht vor der Idioten-Laterne soviel Haschgift wie du selbst?

        Weißte ja, es gibt keine deutschen Panzers in der Ukraine!

      2. Wenn Russland nicht so langsam liefert, ist Tschetschenien das erste Puzzleteil, das sich aus der RF löst.

        Träum weiter, es gibt überhaupt keine objektive Gründe an der Loyalität der Tschetschenen im allgemeinen und Kadyrow im speziellen zu zweifeln. Aber du offenbarst du damit, dass du von der Desintegration der russischen Föderation schwärmst. Erzähl mir also nicht noch einmal es ginge nicht um die Vernichtung der russischen Staatlichkeit. Du wärst doch unter den ersten die am lautesten Jubeln würden, sei wenigstens einmal ehrlich.

        1. Russland wäre nicht der erste Vielvölkerstaat der nicht von außen sondern von innen heraus kollabiert. Was ich davon halte ist völlig nebensächlich. Sieht für mich aber wie Selbstmord aus.
          Du solltest eher überlegen, wer das von innen heraus initiiert. Das war sicher nicht die Absicht von eurem Zaren, aber er ist eben ein Zocker der gerne hohe Risiken eingeht.
          Die Tschetschenen haben zweimal gegen die Russen rebelliert, in einer labilen RF werden sie das wieder tun.
          Ehrlich gesagt ist es mir völlig egal wie Tschetschenien regiert wird, wäre aber sinnvoll wenn ihr in diesem irren Angriffskrieg nicht noch mehr Russen, Ukrainer, Tschetschenen usw. opfert.
          Im übrigen bin ich ehrlich, wenn ich sage ich habe was gegen den russischen Angriffskrieg aber nicht gegen die Russen an sich. Gegen so einen durchgeknallten Diktatorenschoßhund wie du einer bist habe ich aber auch was, ganz ehrlich.

          1. Ach Ottono, ich höre es schon seit vielen Jahren, dass Russland wenn nicht heute, dann auf jeden Fall morgen auseinander fallen soll.

            Ich kann darüber nur schmunzeln, da Russland heute so geeint und politisch stabil ist wie schon seit sehr langer Zeit nicht mehr. Eher fällt die EU auseinander, es gibt viel mehr Gründe zu dieser Annahme.

      3. Wieso sind die Nato-Killer, mit denen sich sie Ukraine einlässt, völlig zugedröht? Bisher ist eigentlich nur ein völlig Zugedröhnter zu sehen, und das ist der Clown im olivenen Unterhemd.

    4. Kann man das nicht gegen sie drehen?
      Das ist gestellt und kein realer Mord, aber der Kontrast zu den Bluemchen im Haar ist doch recht krass.
      Ausdrucken und als Schild zur Demo tragen…

      In einer ohnehin hysterischen Zeit ist das schwierig, aber ich denke immer noch, diese Aestetik kann nach hinten losgehen. Was macht das mit (ukrainischen) Kindern? Die Videos dieser franz. Journalistin vom Donbass, die ihren Uni-Job verlor, landen hinter einer Alters-Einlog-Schranke …

      Und sei es nur nach dem Motto: die brauchen keine Unterstuetzung mehr, die gewinnen doch sowieso.
      Oder man baute diese ‚Kunst‘ in ein Bundeswehr-Werbevideo ;-).
      Hm.

      1. Was macht das mit (ukrainischen) Kindern?

        Das machen sie mit ihren Kindern:

        yandex.ru/video/preview/17950485890161979320

        Das Mädchen mit dem Messer auf dem Video ist vielleicht vier Jahre alt. Der Vater fragt:
        – Marinochka, willst du die Russen schneiden?
        – Jap!
        – Was willst du arbeiten wenn du groß bist?
        – Ich werde die Russen schneiden! Sieg heil! Sieg heil! Russen schneiden! Ja, ich werde Russen schneiden!

        Vater findet das offenbar lustig.
        Das Video ist von 2015.

        1. Das ist aber nicht der selbsternannte Obermufti einer russischen Teilrepublik (mal schauen wie lange noch).
          Den Unterschied verstehst du doch hoffentlich.

      2. Noch ein Beispiel zu ukrainischen Kindern.

        Aus einem Bericht des französischen Fernsehens aus der Region Charkiv vom September dieses Jahres. Die Begleitstimme erzählt von einem Jungen, der jedes Mal salutiert, wenn ein Militärlastwagen vorbeifährt.

        Doch im Hintergrund sind zufällig zwei Mädchen ins Bild geraten, welche den vorbeifahrenden ukrainischen Soldaten einen Hitlergruß zuwerfen.

        yandex.ru/video/preview/12211606035267062916

        1. Hrm. Und das Maedchen mit dem Messer noch auf deutsch mit ‚Sieg Cheil‘.
          Der zweite Schnipsel aus dem franz Fernsehen – ich vermute mal die Stimmung in Fr. ist aehnlich wie hier?
          Ob so ein Sieg-dingsbums auffallen wuerde hierzulande bei youtube?

          1. In der NTV Reportage war es offenbar nicht aufgefallen, dass hinter dem interviewten ukrainischen Soldaten gerade ein Panzer mit einem fetten Hakenkreuz vorbeifährt.

            youtube.com/watch?v=B9flUpxAsjA

  3. Der 130er ist der 175er des 21. Jahrhundert.
    Hoffentlich gibt es so massenhaft Verstöße gegen das neue Etepetete-Gesetz, dass die Gerichte hoffnungslos überlastet sind.

    1. @Linksmann

      Ich bin der Ansicht, dass diese heimlich, dilletantisch und schnell durchgeführte Änderung des Volksverhetzungsparagraphen sogar die aktuelle „Ampel-Regierung“ – und jede zukünftige andere Regierungskoalition nach evtl. Neuwahlen höchst strafrechtlich angreifbar macht, und zwar nicht nur beim Thema völkerrechtswidriger Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine, sondern bei jetwedem internationalen Konflikt der Zukunft – auch andere Staaten, NATO-Verbündete und die USA betreffend.

      Da kommen „interessante Zeiten“ auf Deutschlands Richter, Anwälte, Gerichte und Staatsanwälte zu, und viel Arbeit.

      Gruß
      Bernie

  4. „Canan Bayram von den Grünen macht denn auch deutlich, dass man als Kriegsbefürwortungspartei der Ukraine mit der Gesetzesverschärfung auch gegen abweichende Meinungen zum Ukraine-Krieg vorgehen könnte: „Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein.“
    das ist schon eine Hausnummer was der Mensch da von sich gibt, ich meinte bisher, ich lebe in einem Land in dem Meinungsfreiheit legal ist. Mumpitz, unser Staat nähert sich nicht nur wirtschaftlich immer näher an die bisher verunglimpften Schurkenstaaten an, nein es findet im Hintergrund eine sog. Omnibus Umgestaltung dieses Landes eben zu den Werkzeugen der Schurkenstaaten, die da zb. wären: Zensur der Medien (seit März 22 RT verboten, ohne Grundlage), Umgestaltung der bisherigen Wirtschaft aus Ideologischen Gründen, losgelöst vom geleisteten Eid, statt. Und der Hansel (shuligung) von den Grünen, der feiert das ab. Weil is ja Prima, oder wie soll ich das verstehen?

    1. Apropo Grüne:

      Wie steht’s da wohl mit Ausnutzung eines real stattgefundenen Völkermordes („Auschwitz“) zur Begründung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges durch einen angeblichen Völkermord an anderen Ethnien?

      Hoffe Ex-Aussenminister Joschka Fischer wird endlich für diese Perfidue nach 130 verurteilt. Wäre längst überfällig ?

      Zynische Grüße
      Bernie

  5. Da stellt sich doch sofort die Frage, welcher mittlerweile mittellose Bürger Anzeige erstatten darf und eine Klage anstrengen kann. Regierung, sogenannter öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Konzernmedien, Parteien sollten umgehend Klageschriften erhalten, da sie Kriegsverbrechen der Ukraine mindestens verharmlosen, wenn nicht verleugnen und darüber hinaus noch Waffen liefern, die für Kriegsverbrechen verwendet werden könnten. Und da die genannten zu Verklagenden pausenlos das Volk zu verhetzen suchen, zu Hass und Gewalt gegen Russland aufstacheln, dazu sich noch rassistisch über „die Russen“ äußern, sollte einer zeitnahen Verurteilung nichts im Wege stehen.

    Beschuss der Zivilbevölkerung des Donbass seit 2014, Führung von Todeslisten im Internet, erneute Loslassung des „Tornado Bataillons“, das wegen zahlreicher Verbrechen verurteilt worden war, Einrichtung von Gefechtsstationen in Krankenhäusern und Schulen, Zerstörung von Denkmälern, Betreibung von Biowaffenlaboren und noch einiges mehr sind Kriegsverbrechen der ukrainischen Regierung, die von der hiesigen Regierung und ihr hörigen/begünstigten/finanzierten Medien grob verharmlost, teils verleugnet werden. Ab auf die Anklagebank.

    Zu diskutieren wäre in diesem Zusammenhang auch eine Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten bezüglich seiner Eröffnungsrede bei der documenta.

    Die Grünen müssten demnach komplett verurteilt werden, also nicht nur die Mandatsträger und Parteisoldaten, sondern auch deren Wählerschaft.

    Jedenfalls bietet dieser Paragraf die Gelegenheit, juristisch gegen die Regierung und gegen die Propagandamedien vorzugehen. Oder?

    1. Ergänzung:
      Also, ich bin kein Jurist. Wenn ich den Paragrafen mit meinen Laienkenntnissen lese, dann komme ich zu dem Schluss, das auf Basis dieses Paragrafen die gesamte russophobe, rassistische und kriegstreibende Parteienlandschaft, die Regierung, die Propagandamedien allesamt sofort unter Anklage gestellt werden können. Damit hat sich das doch dann mit denen, die wandern alle für Jahre in den Knast.

      Allein der „Grünen-Parteitag“: Sind doch genügend Aufzeichnungen davon vorhanden, für jede Staatsanwaltschaft, die diesen Paragrafen beherzigen will, ein gefundenes Fressen. Bundespressekonferenz, Zeitungen am Kiosk, überall liegen Beweise herum.

      1. „für jede Staatsanwaltschaft, die diesen Paragrafen beherzigen will, ein gefundenes Fressen.“

        Die zuständige Staatsanwaltschaft findet von sich aus nix. Zustängig ist die Staatsanwaltschaft am Tatort der möglicherweise, strafbaren Handlung.
        Damit hast du den Adressaten DEINER Strafanzeige direkt an die StA ohne Umweg über die Polizei.

        Stellen die eh alles ein.

        Begründung:

        „Nicht geeignet den öffentlichen Frieden zu stören.“

    2. Man stelle sich vor:
      bei der nächsten Wahl wird die AFD so stark, dass ohne diese Partei keine Regierung möglich ist.
      Man stelle sich vor:
      diese Partei wird dann die Regierung dominieren, egal wie stark sie in der Koalition vertreten sind (so ähnlich hatten wir das schon mal)
      Diese Regierung bräuchte, ähnlich wie im 3.Reich, keine neue Gesetzte zu erlassen um die öffentliche Meinung zu verändern und Kritiker einzusperren.
      — und das würde alles Gesetzes konform ablaufen, schön oder?

  6. Zentrum LibMod wird sich freuen.

    Mit noch größerem Eifer werden die das Netz durchpflügen, um bei aussichtsreichen Fällen mal einfach zu drohen oder gleich anzuzeigen. Die finanziellen Mittel dafür hat ihnen die Bundesregierung gegeben.

    Es war bisher schon schwierig genug Räumlichkeiten für Protestaktionen oder Veranstaltungen zu finden.

    Das wird eine feine Bundesrepublik.

  7. Ich bin in keinem Krieg und nur Gott kann mir den Mund verbieten.

    Wer meint in meinem Namen Krieg führen zu müssen, ist ein Verbrecher, da sie etwas machen, was nach meiner Lesart laut Grundgesetz verboten ist und auf keine Weise legitimiert ist.
    Bitte zeigen sie mir die Kriegserklärung oder die Gesetze, die solch einen Krieg erlauben, jede nachträglich eingeführte Erweiterung oder Änderung ist so illegal wie der Krieg.

    Dieses Vorgehen kennen wir bereits aus der Corona-Krise. Sie brechen Gesetze, die sie dann nachträglich ändern, nur um den Anschein von Legalität zu vermitteln. Sie haben den Schlüssel das tun und das sie es tun, zeigt ihren Charakter. Sie brechen einfach geltendes Recht (zumindest habe den Eindruck) und ändern im Anschluss einfach die Gesetze, damit ihr Verstoß legal wird. Was ist das für eine Justiz? Gesetze gibt es, damit man sich daran halten muss und gerade für die Politik ist das eine ehrende Pflicht, schließlich vertreten sie das Volk. Ein Rechtsstaat sieht für mich anders aus.

  8. Vereinigte Staaten und die meisten westlichen Länder einschließlich Deutschlands, weisen alle Merkmale einer totalitären Diktatur nach Zbigniew Brzezinski auf. Es gibt eine Ideologie (Unsere Werte + Regelbasierte Ordnung), eine Gleichschaltung der Massenmedien und massive Propaganda. Von Prinzipien eines Rechtsstaat wie der Unschuldsvermutung haben sie sich längst weit entfernt. Es gibt den polizeilichen Charakter des Staates. Es gibt politische Verfolgung und politisch motivierte Repressionen. Es gibt eine Unabsetzbarkeit des Staatsregimes (Gesichter und Parteien werden zwar gewechselt, aber nicht das Regime), sowie die Unabsetzbarkeit der oligarchischen Eliten. Von einem einfachen Bürger hängt so gut wie gar nichts ab. Es gibt im gewissem Maß sogar eine Planwirtschaft (Preisdeckel). Darüber hinaus sind die von den westlichen Ländern verhängten Sanktionen nach ihren eigenen Maßstäben nicht rechtmäßig.

    Es ist eine recht interessante Situation, die ein wenig an die Geschichte der späten Sowjetunion erinnert. Der Westen versucht, der ganzen Welt ideologische Haltungen aufzuzwingen, an die er selbst nicht glaubt und die er mit seiner eigenen Innenpolitik ständig widerlegt.

    Indem sie Russland, China, den Iran und sogar ihre NATO-Verbündeten, die Türkei, Ungarn oder in gewissem Maße Polen, als autoritär schimpfen, scheinen die Vereinigten Staaten und andere so genannte Vorbilder der liberalen Demokratie nicht zu bemerken, dass sie sich selbst rasch in liberal-totalitäre Regime verwandeln.

    PS: Den neuen Premierminister Großbritanniens Rishi Sunak hat Niemand gewählt. Er wurde als einziger im Rennen verbliebener Kandidat automatisch Premierminister für die nächsten zwei Jahre. Neuwahlen hält er für unnötig. Darüber wundern sich sogar britische Zeitungen.

    Daily Mirror fragt: Who Voted for you?
    i0.wp.com/wtxnews.com/wp-content/uploads/2022/10/mirror-7.jpg

    Und Daily Record attestiert den Tod der Demokratie
    ichef.bbci.co.uk/news/976/cpsprodpb/9F26/production/_127324704_thedailyrecord.png

  9. Ad hoc neue, passende Gesetze einzuführen scheint ja richtig in Mode zu kommen. Laut von der Leyen will die EU jetzt anscheinend die eingefrorenen russischen Vermögen im Westen konfiszieren – um sie für den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden. Das sei zwar derzeit legal noch nicht möglich, aber man arbeite daran, es möglich zu machen. Die kennen kein Halten mehr.

    https://test.rtde.tech/international/152500-ursula-von-leyen-eu-will/

    Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht?

  10. Wollen die Staatsorgane und ihre Gefolgschaft abweichende Urteile zum Russlandkrieg bekämpfen und öffentlich ächten, damit sie in der Öffentlichkeit nicht zur Geltung kommen mögen?
    Ja, sie sagen an, daß sie das wollen.

    Wollen sie, daß die Strafverfolgungsbehörden das Strafrecht zum Mittel dieses Zweckes nehmen und anwenden?
    Ja, das wollen sie, und die Staatsanwaltschaften aller Bundesländer folgen ihnen, es geschieht bereits in hunderten von Fällen auf der Grundlage des §140 in Verbindung mit §126.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/126.html

    Was ist das Mittel solcher Strafverfolgung im Staatsinteresse?
    Die Exekutivorgane der BRD nutzen ihre Hoheit zur Definition strafrechtlicher Tatbestände dazu, den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, ihre Urteile zum Russlandkrieg in Strafrechtspraxis zu überführen.

    Der „Hammer“, wenn man so will, steckt allerdings erst im letzten Punkt, der diesen Zusammenhang abschließend herstellt:

    Was sind die Gegenstände solcher Strafrechtspraxis unter regierungsamtlicher Definitionshoheit?
    Antwort:
    A) Die RF führe in der Ukraine einen „unberechtigten Angriffskrieg“, d.h. die exekutive Feindschaftserklärung, die von völkerrechtlichen Urteilsverfahren emanzipiert ist, sie bedarf ihrer nicht, um zu gelten.
    B) In der Öffentlichkeit vorgetragene Anklagen und Beschuldigungen „Russlands“, die an oberster exekutiver Stelle aufgenommen werden, oder dort unwidersprochen bleiben. (Denn der Maßstab der Strafverfolgung sind nicht rechtskräftige Urteile, sondern die gesetzliche Legitimation eines Verdachtes).

    Wozu führe ich dies „Scrabble“ auf?
    a) Um klar zu stellen, das alles hat nichts mit „Meinungsfreiheit“ zu tun, die ist unberührt.
    b) All das gilt unabhängig von der Änderung des §130.

    Fügt die Änderung des §130 den bisher geltenden Mitteln und Methoden der Bekämpfung abweichender Urteile zum Russlandkrieg etwas hinzu?
    Ja, das tut sie.
    Der Paragraph verfügt ausdrücklich ein Gesinnungsstrafrecht in den Schranken der Meinungsfreiheit, der Begriff dazu lautet „Hassverbrechen“. Du darfst privat denken und äußern, was du willst, aber wenn du es in der Öffentlichkeit tust, sind die Behörden legitimiert und gehalten, es auf den Tatbestand der in §130 formulierten „Hassverbrechen“ zu begutachten und ggf. zu verfolgen.

    Inwieweit kann diese Erweiterung der Freiheiten der Strafverfolgungsbehörden für die Strafrechtspraxis relevant sein?
    Nach meinem Wissen und Erfahrung umfasst das drei Punkte:
    a) Versammlungen können exekutiv unter dem „Anfangsverdacht“ aufgelöst werden, aus ihnen heraus könnten Straftaten nach §130 begangen werden.
    b) Versammlungsgenehmigungen können unter demselben Titel verweigert werden.
    c) Vorbereitung von Versammlungen durch Verbände und Einzelpersonen können unter diesem Titel unterbunden werden (namentlich durch Beschlagnahme)

    Punkt c) wurde in der Vergangenheit selten relevant, und das wird so bleiben, denn solche Maßnahmen fördern im Allgemeinen nicht das eingangs genannte Staatsinteresse an Verfolgung und Ächtung abweichender Urteile. Ausnahmen könnten wirksam werden, wenn die Dokumentation ukrainischer „Kriegsverbrechen zum Ziel genommen wird.

    Und wozu der zweite Teil des Scrabble?
    Der fällige Schluss aus den beiden Teilen lautet, Ziel der Änderung des §130 sei nicht exekutive Einwirkung auf die öffentliche Meinung, vielmehr Einwirkung auf Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Sie sollen mit dem Gesinnungsstrafrecht auf Linie gebracht und in Fällen geltend gemachten „öffentlichen Interesses“ für exekutive Anträge auf strafrechtliche Verfolgung abweichender Urteile empfänglich gemacht werden.

    Oder mit anderen Worten: Weitergehen, es gibt hier nix besonderes zu sehen. Es bleibt halt so, wie es seit Bestehen der BRD war.

  11. Im Grunde ist diese Erweiterung des §130 nur konsequent anbetrachts der schon etablierten willkürlichen Strafverfolgung von juristisch gar nicht definierter, angeblicher „Hassrede“ (inkl. rein der Einschüchterung dienenden Hausdurchungen). Auch dabei geht es schon ausschliesslich darum, die Meinungsfreiheit von Leuten zu eliminieren, die sich abseits des der Politik genehmen Meinungskorridors aufhalten.

    Olaf der Unfehlbare hat das doch jüngst mit seiner Einlassung darüber, welche Demonstrationen als Meinungsbekundung zulässig sind, mal ganz explizit ausgeführt. Und letztes Wochenende konnte man dann gleich die dazu passende angekündigte „Großdemo“ auf Regierungslinie bewundern. Ganz im Stil der DDR.

    Wer hier auf Juristen hofft, die Leugner von Kriegsverbrechen der westlichen Werteverteidiger (angefangen von Einsatz von Uran-Munition von UK und USA im Irak, bis hin zu den reinen Terrorangriffen der ukrainischen Armee auf Wohngebiete) auf Basis dieser §130-Erweiterung zu belangen, hat sich offenbar schon länger nicht mehr mit der Zustand der Justiz in diesem Land vertraut gemacht.

    Die ist wie weiland 33-45 und in der DDR erneutl komplett „auf Linie“.
    Die Einschleusung von Harbarth ins BVG war der Nagel zum Sarg jeglicher Unabhängigkeit der hiesigen Justiz.
    Bei den anderen Gewalten sieht es genauso übel aus, auch von dort ist NICHTS zu erwarten. Die sind durchweg in den letzten 20 Jahren von oben nur noch mit Parteischranzen und Ideologen besetzt worden.

    Was in Berlin auch schon mal stolz als große Leistung der Landesregierung verkündet wurde.

    1. Die Bundesregierung hat es fertig gebracht, endlich eine DDR 2.0 zu sein, wo man seine Meinung zu bestimmten politischen Themen nur noch zu ganz eng bestimmten Menschen sagen kann. Wo die öffentlich Äußerung zu einem neuen Bautzen2.0 führt, wo die Polizei zur Gesinnungspolizei wird und die Saatsanwaltschaft politische Anklagen als normal ansieht.

      Freiheit war einmal.

      Das Problem an so einer Einschränkung des Meinungskorridores ist, dass eine Veränderung einer Politik bereits im Anfang der Diskussion abgewürgt werden kann und somit die herrschende Seite die Veränderungsmöglichkeiten bestimmt.

      Ich bin wieder dort angekommen, wogegen ich 1989 auf die Straße ging. Bald werden wir auch überall die Spitzel haben, die wir in den 90er Jahren in unseren Akten gesucht haben.

      1. Die eine Freiheit gegen die andere, die der Märkte revolutionär eingetauscht – den antifaschistischen Schutzwall selber eingerissen…. und eine rechtlose Anektion wird als „Wiedervereinigung“ gefeiert.
        Betrachtet man die in der Ukraine die zu verteidigenden „Werte“ , muss man zynisch (aber nur rhetorisch) konstatieren, dass die Mauer besser hätte stehen bleiben sollen.

  12. In dem Zusammenhang empfehle ich „Ukraine on Fire“, von Oliver Stone, mit dt. Untertitel
    https://odysee.com/@ursachenforschung-gtz:9/UKRAINE-ON-FIRE-Gtz:a

    Die Herausbildung dieses Konfliktes und des Krieges 2014, die Akteure und ihre Interessen
    können dargestellt werden. Die Wahrheit ist nicht verhandelbar, auch nicht durch die Staatsanwaltschaft.
    Kriegsverbrechen und Tatbestand der millionenfachen Aberkennung der Menschenrechte sind evident,
    nachweisbar, verifizierbar und gerichtsfest darstellbar. Die Verbrechen gegen die politische Opposition in der Ukraine und die Verfolgung der ethnisch-kulturellen Minderheiten sind bekannt und aus vielen Quellen nachweisbar. Ich würde allen Juristen und Mitarbeitern der deutschen Sicherheitsorgane empfehlen, sich hier schlau zumachen und sich zu informieren!
    Ukraine ist Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention (https://www.coe.int/de/web/portal/46-members-states ) und hat mit der Politik der Unterdrückung, Diskriminierung der Russen, russischen Sprache und russischen Kultur seit 2014, so ziemlich alle Artikel dieser Menschnerechtskonvention verletzt, massenhaft und systematisch und die BRD Politik- und Medienverantwortlichen haben überwiegend zugeschaut und das stillschweigend geduldet. Es gilt auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553), auch hier ist für die Ukraine als Nachfolgestaat der Sowjetunion, die Umsetzung in nationales Recht verpflichtend.

    All das bedeutet jedoch: Wenn die Verantwortlichen jetzt mit §130 Stgb meinen, ihr eigenes verbrecherisches Schweigen und ihre Unterstützung der ukrainischen Verbrechen vertuschen und negieren zu können,
    dann hoffen sie vermutlich auf eine gleichgeschaltete und korrumpierte Justiz. Daran glaube ich aber nicht! Ich denke, das es auch rote Linien und Grenzen für die meisten Richter und Staatsanwälte gibt. Die überwiegende Mehrheit der Richter und Staatsanwälte haben existenziell auch persönlich ein Interesse, im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Funktionsfähigkeit der bundesdeutschen Rechtsordnung zu erhalten.

    1. Wer es glaubt wird selig? „Daran glaube ich aber nicht! Ich denke, das es auch rote Linien und Grenzen für die meisten Richter und Staatsanwälte gibt. Die überwiegende Mehrheit der Richter und Staatsanwälte haben existenziell auch persönlich ein Interesse, im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Funktionsfähigkeit der bundesdeutschen Rechtsordnung zu erhalten.“ Haben Sie schon mal etwas persönlich mit der deutschen Justiz zu tun gehabt? Denn dann würden Sie wissen, daß die deutsche Justiz gleichgeschaltet und korrumpiert ist, weil wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe. Es gibt keine unabhängige Justiz, alle Richter und Staatsanwälte biegen sich das Recht immer so wie es Ihnen von Fall zu Fall gefällt, und immer im Sinne ihres Arbeitgebers, der deutsche Staat hat immer Recht! Ich weiß das weil ich selbst seit nunmehr zwei Jahren eine Klage wegen Nichtbeachtung des absoluten Vorrangs EU Recht gegenüber nationalem Recht gegen eine Verwaltungsbehörde in NRW führe, und alle Richter, inklusive Verfassungsgericht NRW, wollen eine Verurteilung der Verwaltungsbehörde nicht zulassen, benehmen sich wie die notorischen drei Affen, nicht hören wollen, nicht sehen wollen, nicht sagen wollen. Bestehendes Recht wird mißbraucht bis zum geht nicht mehr, und wenn nichts mehr geht, dann wird bestehendes Recht eben entsprechend geändert!! So ist meine Erfahrung jedenfalls! Die Chuzpe der Regierenden kennt keine roten Linien oder Grenzen!!

    2. Lieber Solaris Post,

      ich hoffe sehr, dass du mit deinem letzten Absatz recht behälst, alleine meine Eindrücke wie Unrecht hier in Deutschland durch Gerichtsbeschlüsse zu Recht gemacht wurde, läßt mich stark zweifel.

      Als deutlichstes Beispiel für „wie Unrecht hier in Deutschland zu Recht gemacht wurde“ ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Überfall der Bundesrepublik auf Serbien. Im alten Grundgesetz stand, dass (in Kurzform) eine Vorbereitung eines Angriffskrieges bereits strafbar sei. Dies legten die Bundesverfassungsrichter so aus, dass der Krieg damit nicht strafbar sei und eine Vorbereitung haben sie nicht gesehen. Auf so eine Verdrehung besser gesagt Umkehr des Rechts auf verfassungsebene muss man erstmal kommen.

      Warum soll man jetzt glauben, dass dieses Gesetz nicht gegen uns Oppositionelle zur Bundesregierung angewaendet wird. Das ist ungefähr so eine Denkweise, welche manche Juden Anfang der 30er Jahren bezüglich dem Vorgehen der Nazis hatten. Diese Gesetze werden gemacht, um sie anzuwenden.

    3. Eben: Denn es gibt ja genügend Beweise für ukrainische (Kriegs)Verbrechen, Beweise, die ja die ukrainischen „Offiziellen“, unverblümt selber in das Netz stellen. Jeder Anwalt, ausgerüstet mit Videos, könnt theoretisch sofort auf Freispruch plädieren – gäbe es eine UNABHÄNGIGE Justiz. Aber eine Bundesregierung, die Nazis feiert – nur UKRAINISCHE bitte!!! – findet auch deren REhctssystem attraktiv. Willkommen im besten Volksgerichtshof, den wir je hatten!

      1. Hallo Simon,

        was Bröcker da im Vortrag erzählt, ist absolut schlüssig. Die Aussage von Oleksij Arestowitsch (46), ein Berater des ukrainischen Präsidenten aus dem Jahre 2019 reiht sich nahtlos an an die Vorhersage von G.Friedman aus dem Jahre 2015.

        Hier ist ein passender Link zu dem heutigen Thema zu Mathias Bröckers Blog: „Notizen vom Ende der unipolaren Welt – 58“
        https://www.broeckers.com/2022/10/26/notizen-vom-ende-der-unipolaren-welt-58/

        Herr Bröckers Notizen zu seinen Gedanken sind oftmals lesenswert!

    1. Wieso „geräuschlos“? Seit dem KPD-Verbot 1956 ging das mit Getöse ab, und bei politischem Bedarf mit Getöse voran, namentlich mit „Bildung / Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“. Weil die Volksgenossen es über fast 7 Jahrzehnte entweder akklamiert, oder ignoriert haben … Wenn Du das so gemeint hast, warum schreibstes dann nicht auch hin?

  13. Wer bitte bestimmt was Kriegsverbrechen sind in einem andauernden Krieg? Der Staatsanwalt aus Ober-Nieder-Gummersbach?
    Warum wurden bislang die sogenannten Kriegsverbrechen der RF nicht von einer unparteiischen Seite untersucht?
    Die Gefahr, dass rücksichtslose Propaganda, auch der Ukrainer, in Zukunft für ein Ermittlungsverfahren reicht ist beängstigent.

  14. „Wer bitte bestimmt was Kriegsverbrechen sind in einem andauernden Krieg? Der Staatsanwalt aus Ober-Nieder-Gummersbach?“ (Wolfgang Koethe)
    Nochmal (vgl. TomGard 08:59 Uhr), weil ich offenbar nicht ausführlich genug war:
    Der „andauernde Krieg“ ist bereits regierungsamtlich als „Kriegsverbrechen“ definiert und über §140/126 in die Strafverfolgungspraxis implementiert, Rötzer hat das verlinkt, aber nicht hingeschrieben.
    Ebenfalls verlinkt und nicht hingeschrieben:
    Die Hoheit des Generalbundesanwaltes, zu bestimmen, wo bzw. worin ein Kriegsverbrechen strafrechtsrelevant gegeben ist. Für diese „Gegebenheit“ reicht eine Ermittlung des Generalbundesanwaltes:
    Zitat:
    „Die Ermittlung von Kriegsverbrechen erfolgt in Deutschland durch den Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof. Der GBA wird dabei vom Bundeskriminalamt unterstützt. Die Ermittlungen werden entweder als sogenannte Strukturermittlungsverfahren (Ziel: Sammlung von Beweisen und Identifizierung möglicher Täter) oder als Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen geführt.“ (Ende)
    Für einen Straftatbestand und seine Sanktionierung ist es generell unerheblich, ob der Täter bewußt gegen das Strafrecht verstossen hat, bzw. verstößt, oder nicht, das ist nur für das Strafmaß relevant – muß man das wirklich erzählen? Das gilt für „Hassverbrechen“ nicht weniger oder anders. Ein laufendes Ermittlungsverfahren beim GBA reicht deshalb jedem Staatsanwalt für einen Verdacht, der eine Ermittlung rechtfertigt. Ob er sich damit beliebt macht, oder nicht, ob die Richter ihm folgen, oder nicht, ist eine Frage, deren Beantwortung die Neufassung des §130 soeben politisch kanalisiert hat!

    1. „politisch kanalisiert“ –

      Zitat:
      Mit der Gesetzesverschärfung geht Deutschland über die Mindestanforderungen des EU-Rahmenbeschlusses hinaus, unter anderem wurde die Strafbarkeit der Leugnung und der „gröblichen“ Verharmlosung nicht auf solche Völkerstraftaten beschränkt, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden. (H.Neuber, Tp)

    2. Es gibt kein Ober-Nieder-Gummersbach.
      Ich sehe das ganze schon als Maulkorb. Ob die Russen wissen. dass sie gegen die Gesetze der BRD verstossen?
      Das wird ihnen wohl egal sein, aber mir ist die ganze Sache äusserst verdächtig. Wir haben in der Oberstufe 69/70 nicht umsonst Kriegsverbrechen des Deutschen Reiches im Geschichtsunterricht besprochen. Hält an bis heute.

      1. „Ich sehe das ganze schon als Maulkorb.“

        Ich wollt heraus bringen, daß die Maulkörbe schon vorher verteilt und wirksam gemacht worden sein müssen, damit jemand sich von sowas wie §130 zusätzliche Freiheiten oder zusätzlichen Nachdruck versprechen kann. Zugegeben, für unsere Generation ist der Unterschied unerheblich 😉

  15. Dieser Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.“ hat mit der Änderung des §130 Strafgesetzbuch seine Gültigkeit verloren, weil nicht „Gott“ entscheidet sondern die politische Ansicht des Richters (und im Vorfeld des Staatsanwaltes). Mit dem letzten Halbsatz im §130 „die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“ ist alles nur noch Ansichts- und Auslegungssache. Was stört den öffentlichen Friedem? Ist es ein Politiker der mehr Waffen für die Ukraine fordert und damit Demonstrationen provoziert? Oder ist es der jenige, der zu Demonstrationen aufruft, welche sich gegen mehr Waffenieferungen richten? Wer kann das objektiv beurteilen, wer der wirkliche Hetzer ist?

    Eine solcher Gesetzestext dürfte gar keine Zulassung im Strafrecht finden, da er auf Grund der Formulierungen nach politischen Standpunkt auslegbar ist. Damit gibt sich der Gesetzgeber und Gewaltmonopolist nach innen für seine diktatorischen Repressionsmaßnahme gegen Andersdenkende einen Anstrich einer legalen demokratischen Rechtmaßnahmen. Hiermit wird Willkür Tür und Tor ganz weit geöffnet. Das sind Gesetze einer Diktatur und könnten direkt in der heutigen Ukraine abgeschrieben worden sein.

    Was für eine Entwicklung hat dieser „Rechtsstaat“ nur genommen? Wo haben wir Bürger verpasst, diese Politiker zu stoppen?

    Kann man gegen §130 im Strafgesetzbuch keine Verfassungsbeschwerde einreichen?

    1. „Kann man gegen §130 im Strafgesetzbuch keine Verfassungsbeschwerde einreichen?“ Kann man schon, aber weit wird man damit nicht kommen, es sei denn es wäre im Sinne der BRD US Diktatur.
      Willkommen in unserer deutschen Diktatur verkleidet als freiheitliche demokratische Grundordnung, dem politisch beweihräucherten Unrechtsstaat verkleidet als Rechtsstaat. Klagen gegen die Verfassung dieses alternativlosen Staates sind grundsätzlich nicht zulässig. Versuchen Sie doch mal, es gibt viele Mittel und sogenannte Rechtswege um alles was dieser offenbaren Diktatur nicht paßt juristisch elegant abzukanzeln und weiß zu waschen!

    2. Bin ich schon ein Verbrecher, wenn ich russischen Vodka kaufe? (Was ich schon aus Protest tue;o)) Bin ich verdächtig, wenn ich immer noch nicht meine Tschechov, Puschikin, Dstojewskjis mit haßerfüllter Geste, aus meinen Regalen entfernt habe? Darf ich noch Prokoffjew, Tschaikowsky hören – noch dazu in Gegenwart anderer?

      @Mengel:Ich nehme an WIR habe alles getan, um die <Politiker zu "stoppen". Nur leider: "Die Stimme der Vernunft, ist leise" – und im Chor Dummen, leider auch sehr dünn. Wie recht hatte Sarazzin, als er vor Jahren schon feststellte: "Deutschland schafft sich ab".

      1. Hallo Rebane und konni,

        manchmal ist man vor seiner Hillosigkeit nur entsetzt….

        Auch die NDS haben heute auf diese Erweiterung des §130 hingewiesen: https://feynsinn.org/?p=9461
        Auch dort sind die Kommentatoren alle entsetzt……

        Ist es nicht verrückt, manchmal kam mir schon der Gedanke, ob es nicht für den Frieden, für die alten Bundesländer und die Bürger der EX-DDR besser gewesen wäre, wenn es noch eine DDR und BRD gäbe, der Russe noch „Friedenstruppen“ in der DDR stehen hätte, wenn es die Perestroika in Russland und die Übernahme in Deutschland nicht gegeben hätte. Uns wäre vielleicht manches ersparrt gebblieben, wie dieser unsägliche Krieg den die USA unbedingt gewollt hat und jetzt nicht aufhören will.

        Noch was ganz anderes, ich finde es gut das die Macher von overton-magazin ihr Ohr so an ihrem Forum haben und Themen mit aufnehmen. Das zeugt auch von einer gewissen Qualität und Wertschätzung beider Seiten.

    3. Lieber Solaris Post,

      ich hoffe sehr, dass du mit deinem letzten Absatz recht behälst, alleine meine Eindrücke wie Unrecht hier in Deutschland durch Gerichtsbeschlüsse zu Recht gemacht wurde, läßt mich stark zweifel.

      Als deutlichstes Beispiel für „wie Unrecht hier in Deutschland zu Recht gemacht wurde“ ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Überfall der Bundesrepublik auf Serbien. Im alten Grundgesetz stand, dass (in Kurzform) eine Vorbereitung eines Angriffskrieges bereits strafbar sei. Dies legten die Bundesverfassungsrichter so aus, dass der Krieg damit nicht strafbar sei und eine Vorbereitung haben sie nicht gesehen. Auf so eine Verdrehung besser gesagt Umkehr des Rechts auf verfassungsebene muss man erstmal kommen.

      Warum soll man jetzt glauben, dass dieses Gesetz nicht gegen uns Oppositionelle zur Bundesregierung angewaendet wird. Das ist ungefähr so eine Denkweise, welche manche Juden Anfang der 30er Jahren bezüglich dem Vorgehen der Nazis hatten. Diese Gesetze werden gemacht, um sie anzuwenden.

      1. „Im alten Grundgesetz stand, dass (in Kurzform) eine Vorbereitung eines Angriffskrieges bereits strafbar sei. Dies legten die Bundesverfassungsrichter so aus, dass der Krieg damit nicht strafbar sei und eine Vorbereitung haben sie nicht gesehen.“

        Soweit ich mich korrekt erinnere, hat sich das BVG damit allerdings gar nicht erst beschäftigen müssen, weil obig Ausgeführtes die Begründung des Generalstaatsanwaltes war, mit der die Aufnahme von diesbezüglichen Ermittlungen nach x-fach eingegangenen Strafanzeigen abgelehnt worden war.

        1. Hi Rex Cramer,

          „Soweit ich mich korrekt erinnere, hat sich das BVG damit allerdings gar nicht erst beschäftigen müssen, weil obig Ausgeführtes die Begründung des Generalstaatsanwaltes war, mit der die Aufnahme von diesbezüglichen Ermittlungen nach x-fach eingegangenen Strafanzeigen abgelehnt worden war.“

          Kann gerne sein. Als ich zu diesem Thema im Internet suchen wollte, findet meine Suchmaschine zu diesem speziellen Thema nichts. Heute das gleiche. Ich finde sowie so, dass die Suche extrem eingeschränkt in den letzten Monaten nur noch funktioniert.

          1. heiße luft:

            https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html

            Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 

            also vorbereitung angriffskrieg ist weggefallen, von billigung eines angriffskrieges steht da nix. vergleich kommentar 3) Vortat, billigung ist keine vorraussetzung zur anwendung §140

            https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html

            Damit sind in Deutschland zwar die Ausführung und Planung von Angriffskriegen strafbar, aber man vermeidet, gegen Alliierte vorgehen zu müssen. .. Die Fraktion der Grünen hat der Änderung zwar zugestimmt, weil Angriffskriege damit unter Strafe gestellt werden, aber Bedenken angemeldet, weil das Weltrechtsprinzip ausgehebelt wurde, weswegen der Anwendungsbereich „gegen Null“ gehe, sofern Deutschland keinen Angriffskrieg führt.

            d.h., da der geltungsbereich des verschobenen §80 sich NUR auf .de beschränkt ist er bei verbrechen auf nicht-deutschem boden nicht anwendbar. tja, wenn man seine eigenen schweinereien verdecken muß..

            1. Hallo Zombienation,

              habe jetzt nach langen suchen, die Begründung im TP-Forum von 2017 gefunden, warum die Bombardierung Serbiens und besonders Belgrads kein Angriffskrieg war:

              „Generalbundesanwalt Kay Nehm hat es abgelehnt, strafrechtliche Ermittlungen wegen der deutschen Beteiligung am NATO-Angriffskrieg in Jugoslawien einzuleiten. Angeblich stören die Bomben das friedliche Zusammenleben nicht. Süddeutsche Zeitung, 22.April 1999, Seite 7“
              hier in ganzer Pracht und Herrlichkeit dargestellt:
              http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/art26gg.html
              Zitat nach Abschrift des Schreibens des Generalbundesanwalts vom 26.01.06
              „Der Generalbundesanwalt, Postfach 27 20, 76014 Karlsruhe
              3 ARP 8/06-3
              OStA’in b. BGH Schübel 81 91-145
              Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 14. Januar 2006 gegen den früheren Bundeskanzler Schröder und andere wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges
              […]
              Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist (Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 80 Rn 13). “

              Das es ein Angriffskrieg war, hatte die taz damals gut begründet:
              Der Angriff auf Jugoslawien war ein klarer Bruch des §80 StGB
              http://www.taz.de/!5165840/
              und nicht nur des Grundgesetztes:
              „Die „Androhung und Anwendung“ zwischenstaatlicher Gewalt ist nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verboten. Die rot-grüne Bundesregierung verstieß mit der Bereitstellung deutscher Truppen für diesen Krieg nicht nur dagegen, sondern ebenso gegen das Grundgesetz sowie gegen den 4+2-Vertrag zur Herbeiführung der deutschen Einheit.“

  16. Zunächst einmal sind diese Repressionsgesetze nichts Neues. Sie sind im Grunde „harmloser“ als die Ursünde der BRD-Justiz, das KPD-Verbotsverfahren. Da die KPD Verfassungspartei war, Teil des Parlamentarischen Rats, stellte das Verbotsverfahren, durchgezogen mit der umfirmierten Nazi-Terrorjustiz, einen Putsch der Exekutive und ihrer judikativen Lakaien gegen die Verfassung dar. Gestört hat das nicht sehr viele,

    Es fing ja schon vorher an, mit dem Verbot der FDJ und der Repression gegen die Kampagne gegen die Wiederbewaffnung. Und hat nie aufgehört, Berufsverbote, Verfahren gegen „RAF-Sympathisanten“ und so weiter.

    Trotzdem hat das eine neue Qualität und ist im Kontext des „Kampfes zwischen Demokratie und Autoritarismus“ .. nun ja, pikant.

    Allerdings stört mich der besserwisserische Ton, in dem etwa Tom Gard behauptet „.. das alles hat nichts mit „Meinungsfreiheit“ zu tun“, wie auch seine Ausführungen nicht so klingen, als habe er je ein juristisches Seminar von innen gesehen. „Gesinnungsstrafrecht“ ist verfassungswidrig, weswegen die Täter auch wortreich bestreiten, ein solches auszuüben. Sie schützen bloss die öffentliche Ordnung gegen Äusserungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Weitergehen, es gibt nichts zu sehen.

    „Du darfst privat denken und äußern, was du willst, aber wenn du es in der Öffentlichkeit tust, sind die Behörden legitimiert ..“, das trifft auf jede Tyrannei zu, und hat eben mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

    Erich Kästner schrieb einmal „Was immer auch geschieht, so tief darfst Du nie sinken, von dem Kakao, durch den man Dich zieht, auch noch zu trinken“.

    Edit: Forenadmins, bitte macht die Beiträge innerhalb von Threads wieder anklickbar.

    1. Servus Mengel,
      manchmal fühlt man sich – wenn man noch aus anderen Zeiten kommt – völlig ungläubig und deplaciert, in einer Welt, die schön längst nicht mehr die MEINE ist.

      Gab es früher noch hitzige Diskussionen – wird heute jegliche Meinung, die nicht der „Staatsdoktrin“ entspricht, als krimineller Tatbestand, geahndet. Man ist nicht mehr interessiert am konstruktiven Meinungsaustausch, an eventuellen Lösungen – sondern es wird der muffig-schäbige Mantel der „Moral“ übergestülpt, Egal, ob er nun dem Träger passt oder nicht.

      Ich wiederhole mich, aber das geradezu bizzarr Absurde ist ja, dass die AfD lt. „Grünen“, die „gefährlichste Partei“ sein soll – und die „wallhalla-boys“ fröhlich unter der „SChwarzen Sonne“ ihrer „nordischen Mythologie“ frönen können, während bei uns derlei Symbolik, gesiebte Luft bescheren könnte. Ich würde sogar wetten, sollte ein Asovi, im Sommer mit muskulösen Armen, die Hakenkreuz und ähnlich einschlägiges „Retro-Dekor“ zieren, jeder Polizist, würde sich zu einem Selfie hinreißen lassen. Um mit einem „Kämpfer für unsere Freiheit“, posieren zu können. (Vielleicht sollt man künftig die Sterne der EU-Flagge, durch Hakenkreuze ersetzen) Die guten Nazis, sind in der Ukraine, die BÖSEN in der AfD.

      Wie tief wir gesunken sind – und wie konditioniert wir sind, zeigt sich auch daran, dass NIEMAND hinterfragt hat, dass rt gesperrt wurde. Ein Staat, der eigenmächtig Medien „liquidiert“, hhmmmm, da sollte man schon fragen: Leben wir jetzt schon in einer Diktatur?

      1. Hallo Rebane,

        ich erwische mich in letzter Zeit immer wieder, dass ich das was ich sehe, einfach nicht glauben kann.

        Dein angeführtes Beispiel mit den ganz offensichtlichen Fotos voller Ultranatinalistischer Militärs und Nazysymbolik (wofür jeder Deutscher hier in Deutschland es zurecht mit den Staatsanwalt zu tun bekäme) aus der Ukraine und der dazu gehörigen Beschriftung von Kämpfer für die Demokratie. Gleichzeitig werden hier Demonstranten aus der Mitte der Gesellschaft, welche gegen die beschlossenen Coronamaßnahmen der Bundesregierung sich auf die Straße trauten, in die rechte Ecke gestellt.

        Was für eine Verharmlosung bei gleichzeitiger Übertreibung….

        Wie gebildet muss man sei, um dies zu verstehem?

  17. Das öffnet doch Tür und Tor für Strafverfolging von Politikern, die seit Jahrzehnten Kriegsverbrechen und Angriffskriege des Westens (der Nato, der USA) billigen und verniedlichen. Kriegsverbrechen, die schon vielfältig bewiesen sind – im Gegensatz zu den russischen in der Ukraine.
    Dann mal los, lasst die Strafanzeigen raus!

  18. Zitat Aquadraht
    Zitat TG:
    „Du darfst privat denken und äußern, was du willst, aber wenn du es in der Öffentlichkeit tust, sind die Behörden legitimiert ..“
    das trifft auf jede Tyrannei zu, und hat eben mit Meinungsfreiheit nichts zu tun. Zitat Ende.

    Das ist lustig aus dem Mund eines Menschen, der zwei Sätz drüber auf die gesetzgeberische und strafrechtliche Tradition dieser Abteilung seit dem KPD-Verbot verwiesen hat.
    Meine Paraphrase ist ein *theoretisches* Urteil. *Praktisch* lief es in dieser Tradition nicht selten auf eine Verharmlosung hinaus. Die Verfassungsschutzorgane haben in die Wirtschaftstätigkeit und Vertragsfreiheit von Zielpersonen eingegriffen, wenn ihnen der Sinn danach stand, und in meinem persönlichen Fall haben sie versucht, private Freundschaften zu unterbinden. Ich erfuhr das, weil es dem gespickten Familienvater, .ein treuer Staatsdiener, denn doch zu weit ging. In einem anderen Fall wurde ein Bundeswehroffizier angehalten, mich und andere Genossen von seinem Sohn ausspionieren zu lassen, auch das ging nach hinten los. Lang her, später stellten sie sich nicht mehr so dilettantisch an.

    “ … wie auch TomGards Ausführungen nicht so klingen, als habe er je ein juristisches Seminar von innen gesehen.“

    Das stimmt, Aquadraht, ist deshalb irgendwas „falsch“? Oder vielmehr, wie du selbst einräumst, ein *verbotenes Vokabular?* Ich hatte geschrieben:

    „Der Paragraph verfügt ausdrücklich ein Gesinnungsstrafrecht in den Schranken der Meinungsfreiheit“

    … und „in den Schranken der Meinungsfreiheit“ hervor gehoben. Du hast das einfach gefälscht, lernt man das in „juristischen Seminaren“?
    Worin diese Schranken bestehen, dachte ich hinlänglich beschrieben zu haben, aber gut, nochmal anders. Im Paragraphen steht:
    “ … in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“
    Man braucht kein Logik- oder Philologie-Seminar zu belegen, um zu erkennen, daß nicht die Gesinnung der mit Strafe bedrohten Person Gegenstand des juristischen Urteils ist, sondern die Gesinnung seines Publikums. Das geht so weit, daß Äußerungen, mit denen jemand, beispielsweise, in einer Versammlung der jüdischen Gemeinde gegen Juden hetzt, nicht strafwürdig sind, weil die Eingrenzungen des Paragraphen das ausschließen – man braucht keinen Anwalt, um sich unter Berufung darauf gegen Anzeigen bzw. Anklagen zu wehren.
    Allerdings ist das in der Vergangenheit gelegentlich von Richtern mit volksverhetzender krimineller Energie ignoriert worden, aber das ist ein anderes Thema.

    Ich schätze Deine Kritik, Aquadraht, umso mehr, als Du aus Deiner Abneigung gegen mein Auftreten kein Hehl machst. Aber mach’s bitte besser.

  19. Mal wieder nichts verstanden, und mit Fälschungsbeleidigungen um sich geworfen. Ausnahmsweise trotzdem eine Antwort.

    „Gesinnungsstrafrecht“ ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, deshalb wird es auch geleugnet. Es wird auch eine qualitative Differenz zu „autoritären Regimen“ behauptet, deshalb die Leugnung. Tatsächlich strafen Gesetzgebungen wie der 130, ebenso wie die Zensur russischer Medien, diese Behauptungen Lügen. Aber längst herrscht hier Carl Schmitt, Souveränität als Kommando über den Ausnahmezustand. Und nicht erst seit der russischen Militäroperation.

    Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, Meinungen im schalldichten Keller allein zu äussern oder gleich das Maul zu halten. Die öffentliche Äusserung und das Grundrecht hierauf machen die Meinungsfreiheit im Sinne nicht nur des GG, sondern auch der Menschenrechtskonvention der UN erst aus.

    Und nein, auch vor einem Auditorium von Juden ist die Leugnung der Shoah strafbar.

    1. wschira: Natürlich nicht, auch nicht für Aggressionskriege der BRD, der NATO, der USA etc. und deren Kriegsverbrechen. Schmink Dir das ab mit dem Rechtsstaat. So richtig gab es den nie, aber es gab Abstufungen. Da fallen jetzt Schamschranken.

  20. „…ist die Leugnung der Shoah strafbar“

    Naja, ziehe meine Wertschätzung zurück. Diese Fälschung der Aussage „gegen Juden hetzen“ ist der i-Punkt, offenkundig zelebrierst du nichts anderes mehr, als Abneigung einerseits und Abfeiern dir teurer Werte andererseits. Bitteschön.
    Weitermachen!

  21. Soso. Die Leugnung der Shoah ist also kein Element der Menge „gegen Juden hetzen“? Interessant.

    Und naja, „Fälschung“ trompetest Du immer, wenn Du Stuss geschrieben hast.

    1. Nein. Wieso sollte sie Element der Menge sein? Haben „die Juden“ die Shoah erfunden? Nein? Na also.
      Im Übrigen: Wenn meine Illustration „Stuss“ wäre, fiele damit nicht zusammen, was illustriert sein sollte, Gesinnungswächter.

      1. Haben die Juden die Hetze gegen Juden erfunden? Du wirst immer wirrer.

        Natürlich ist die Leugnung der Shoah Hetze gegen Juden, was denn sonst? Und da diese Leugnung nicht die einzige in einer Vielzahl von Hetzreden und -gerüchten gegen Juden ist, ist solche Hetze natürlich die Obermenge. Ist das so schwer?

  22. Ich leihe mir mal eine Passage aus Telepolis, weil ich es nicht besser hätte ausdrücken können:
    https://www.heise.de/tp/features/Neues-Strafrecht-zu-Voelkermord-514-mal-Politikversagen-im-Bundestag-7321356.html?seite=2

    „Denn wo beginnt das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche (sic!) Verharmlosen“ von Völkermord? Was ist Völkermord? Wer bestimmt das? Und mehr noch. Das künftige Verharmlosungsdelikt sowie ein entsprechender Umgang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden auch nach deutschem Recht nur dann strafbar, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.

    Damit bleibt nicht nur das Rechtsobjekt, sondern gleich auch noch die Auslegung im Vagen. Dazu einige Fragen, die sich die meisten Abgeordneten offenbar nicht gestellt haben, wie das mutmaßlich von den Fraktionsführungen von SPD, FDP, Grünen und Union vorgegebene, weil konforme Abstimmungsverhalten vermuten lässt – die zwei Enthaltungen ausgenommen.

    1. Der russische Krieg gegen die Ukraine wird oft als Völkermord bezeichnet. Gilt das auch für die jahrelangen Angriffe der Ukraine auf zivile Strukturen im Donbass?

    2. Die Bundesregierung lehnt die Entschädigungsforderungen der Herero und Nama aus Namibia nach wie vor ab. Inwieweit ist diese De-facto-Weigerung der Übernahme von Verantwortung fernab von Lippenbekenntnissen nun strafbar?

    3. Wann wird der erste türkische Diplomat wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern zur Persona non grata erklärt und des Landes verwiesen?

    4. Wann wird der erste saudische Diplomat wegen Leugnung des andauernden Völkermordes an den Jemeniten zur Persona non grata erklärt und des Landes verwiesen?

    5. Inwieweit erfüllt die Weigerung, bei der Documenta in Kassel den in einem zensierten Wandbild thematisierten Massenmord an etwa einer halben Million Menschen in Indonesien Mitte der 1960er-Jahre (und der westdeutschen Beteiligung) als Völkermord anzuerkennen den o.g. Straftatbestand?

    6. Inwieweit ist Berichterstattung über diese und andere einschlägige Fragen künftig strafbar?

    7. Inwiefern sind Foren- und Wikipedia-Einträge über diese und andere einschlägige Fragen künftig strafbar?

    Eine Debatte darüber wäre gut gewesen. Sie fand bislang aber nicht statt. Darin besteht das Politikversagen von 514 Abgeordneten, die offenbar aus Desinteresse oder Unwissen einer halbgaren und daher gefährlichen Gesetzesnovelle zugestimmt haben.“

    Ich bin über die Entwicklung der BRD zu einem Unrechtssaat fassungslos! Dies war ein Tropfen zu viel.

    1. Diese und andere Fragen werden erst beantwortet, wenn ein neuer Generalstaatsanwalt nach einem Wechsel unseres Politsystems ernannt wurde und ermittelt.

    2. Was ist Völkermord? Wer bestimmt das?

      Es gibt eine Definition der Vereinten Nationen.

      Demnach ist der Tatbestand des Genozids erfüllt wenn: eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.:

      a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe
      b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
      c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
      d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
      e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“

      Als wichtige Abgrenzung ist dabei der vorsätzliche Charakter herauszustellen. Deshalb habe ich das „in der Absicht“ hervorgehoben. Wenn Zivilisten einer bestimmten Volksgruppe zu Schaden kommen, und wenn es auch sehr viele sein mögen, ist es noch nicht zwingend ein Völkermord. Die Absicht eine bestimmte ethnische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten macht den Völkermord aus.

      Daraus folgt, wer Russland eines Völkermordes in der Ukraine beschuldigt muss beweisen, dass es eine solche Absicht bei der russischen Führung jemals gegeben hat, andernfalls macht er sich selbst der Verleumdung schuldig.

      Hitlers Völkermord ist dagegen zweifelsfrei erwiesen, denn er machte daraus lange vorher gar kein Geheimnis was er mit den Juden und Slawen vorhatte. Darüber schrieb er Alles in seinem Werk „Mein Kampf“ bereits in den 20ger Jahren auf.

      Der s.g. „Holodomor“ dagegen war kein Völkermord, denn wenn auch der Hungersnot in der Sowjetunion in den 20ger und 30ger Jahren und insbesondere in der Ukraine (aber nicht nur dort) Millionen zum Opfer vielen, so gibt es keinerlei dokumentierte Beweise, dass dies mit Absicht geschah und gegen Ukrainer als Solche gerichtet gewesen ist. Einiges spricht sogar klar dagegen. Der Georgier (!) Stalin hatte überhaupt kein Motiv dazu. Er hatte die Ukrainer gefördert und die Ukraine regelrecht ukrainisiert.

      Wikipedia: Ukrainisierung
      Eine zwischenzeitliche Blüte erlebte die ukrainische Sprache und Kultur zwischen 1923 und 1931. Im Rahmen der Korenisazija-Politik der Sowjetunion kam es im Gebiet der Ukrainischen SSR zu einer vorübergehenden starken Ukrainisierungsphase. Die Sowjetunion beabsichtigte, die Ukrainer so nachträglich in die Sowjetunion zu integrieren. Die ukrainische Sprache wurde explizit gefördert, die Alphabetisierungsrate stieg stark an, das Schulsystem wurde nahezu vollständig auf Ukrainisch umgestellt und die ukrainische Presse entwickelte sich, weil staatlich gefördert, in einem nie dagewesenen Ausmaß. Der Einfluss des Russischen wurde gleichzeitig stark zurückgedrängt.

  23. Simon sagt:
    „Diese und andere Fragen werden erst beantwortet, wenn ein neuer Generalstaatsanwalt nach einem Wechsel unseres Politsystems ernannt wurde und ermittelt.“

    Die Quintessenz der Durchschnittskommentare in diesem Forum hätte ich nicht besser zusammenfassen können.
    Qualifizierte Volkskommissare VOR!
    So geht Rechtsverständnis – befindet die aktive Bundesregierung …

  24. Apropos Demokratie

    Am 22.10. widersprach der SPD Fraktionschef Mützenich der Regierungslinie, die zugleich NATO-Linie ist:
    https://www.rnd.de/politik/krieg-gegen-die-ukraine-muetzenich-spd-mahnt-mehr-diplomatie-an-PMN2PRD7ENBZZE7ENVR25MOUQY.html

    Die Staatspresse hat das zunächst breit auf die letzte Seite verschoben oder ganz ignoriert. Nach einem Tag Pause startete die Kampagne, abschnittsweise eine wahre Hetzkampagne:
    „Die unheilvolle Allianz in der SPD“ – Faz, „Grünen-Chef: Ruf nach Diplomatie hilft Moskau“, „„Wann fährt Mützenich eigentlich mal in die Ukraine?“
    Und jetzt?
    Ein gewaltiges Trommelfeuer gegen den Scholli. „Scholz verteidigt sich …“ gegen dieses, „Scholz verteidigt …“ jenes.
    „Cum-Ex-Skandal: Neue Enthüllungen bringen Scholz unter Druck“
    Scholz tiefer in China-Deal verstrickt als gedacht
    Scholz Sicht auf die Welt: Der Wissende offenbart Lücken

    Putschvorbereitungen?
    Ich „bin“ weder „für“ Scholli noch Mütze, aber Mütze hat fast nichts gesagt, was nicht auch andere Regierungspolitiker im TV mal einräumen. Daß nämlich „Russland“ immer noch „da sein“ soll, wenn „man“ die Russische Föderationsregierung erledigt habe.
    Die Ausnahme: Berufung auf den Plebs. Das geht gar nicht!

    Es fällt schwer, sich vorzustellen, Habbe und Bebé wollten sich Merz unterstellen, aber drohen kann man allemal, und der Friedrich ist schließlich auch nicht unangreifbar, hat sich auch schon genügend biegsam gezeigt, um ggf jemand anderem Platz zu machen – vielleicht kann man einen deutschen „Sleepy Joe“ aus dem Keller fischen?

    Egal. Alles Quatsch. Weitermachen!

  25. Deutsche Welle International:
    A 62-year-old man was fined €4,000 ($3,985) by a court in Hamburg on Tuesday for displaying the Russian propaganda symbol „Z“.
    According to the indictment, in March, about a month after the start of the Russian invasion of Ukraine, the man attached a white A4 sheet of paper with a blue „Z“ painted on it to the rear window of his car and drove through Hamburg with it.
    The prosecutor found that in this way, the man wanted to express his support for the Russian war of aggression.
    The court imposed a fine of 80 daily rates of €50. Originally, without a public hearing, only a penalty of 60 daily rates was imposed. But because the man appealed, there was a public trial. The verdict is not yet legally binding as it is subject to appeal.

    DW Deutschland: Schweigen.
    Ich erinnere mich vage, es gab im Sommer ein Gerichtsurteil, das befand, auch eine demonstrative Zurschaustellung des Z-Symbols begründe für sich allein keinen Straftatsbestand nach §140 / 126. Die Spezialisten unter euch werden das kennen.
    So geht’s halt zu. Die Berufung wird nun anwaltspflichtig, wenn ich recht erinnere, da geben die Meisten schon auf um sich nicht endgültig in die Gosse zu reiten.

    1. Die ganze „Z-Causa“, ist ja nicht nur erbärmlich und mehr als peinlich, sondern sie offenbart ja die ganze lächerliche Hilflosigkeit, die man eben mit MACHT vertreten muss. Bei „AH“, fängt es an – endet bei „Z“. Egal welcher Buchstabe, das ist alles Mummpitz! Und was ist, wenn ich das „lege“, also ähnlich einem „N“? Huch, hier wird wohl eine geschmeidige Exegese gefragt sein. Nach Hausdurchsuchung, wird man russische Literatur finden, ebenso Vodka – eindeutig: ein gebildeter Trinker mit verdächtiger Nähe zum Kreml!! Also war das gelegte „Z“, eine Finte!! Und dann noch „russische Eier“ auf dem Frühstückstisch, begleitet von „russischem Tee“. Vom „russischen Luster“ an der Decke, ist nichts zu sehen, da unser Delinquent diesen heimtückisch durch eine heuchlerisch biedere Lampe ersetzt hat.

      1. „Erbärmlich“? „Peinlich“? Wenn du diese Parteinahme für DEUTSCHLAND dem Geschädigten ins Gesicht sagst, wird er sich vielleicht GEWÜRDIGT und GEACHTET fühlen und freudig zustimmen.
        Vielleicht haut er dir auch in die Fresse.
        Vielleicht zählt er nun auch zu den Todeskandidaten derer, die in den Schuldturm wandern und dort verrecken – ein „Problem“, das kürzlich von deutschnational gesinnten Knastleitern auf die politische Agenda gesetzt wurde (weil die Mehrheit der dutzenden offiziell *registrierten* Opfer Schwarzfahrer waren).

  26. Das mit der Meinungsfreiheit war nie ernst gemeint, auch den meisten Menschen reicht im Grunde larifari Pseudo-Meinungsfreiheit: Zum Beispiel, dass man sagen kann: „Mayern Bünchen ist scheiße“ (vorausgesetzt Chef, Vermieter und Sparkassen-Filialleiter sind keine Mayern-Fans).
    So wie es für den ein-millionsten Gastarbeiter zur Begrüßung am Bahnsteig ein Moped gab, wird es für den ein-millionsten Sträfling wegen eines¹ Meinungsdeliktes zur Begrüßung im Knast ein vom Bundespräsidenten signiertes Exemplar des GGs² geben

    ¹ Davon gibt es jetzt schon erstaunlich viele, wenn man z.B. Arbeitsplatzverlust usw. einrechnet
    ² Aus Hanfpapier

  27. Moral ist im 21. Jahrhundert nicht dasselbe wie Recht. Diese Unterscheidung war ein Fortschritt gegenüber Obrigkeiten, die sich auf moralische Grundsätze und ihren (göttlichen) Auftrag zur Rechtsprechung berufen. Die grundlegende Übereinkunft des Rechts ist die Notwendigkeit einer genauen Definition dessen, was geahndet werden soll. Eine Meinung ist nicht dasselbe wie ein Aufruf. Sowohl die Anerkennung als auch die Verneinung eines als Tatbestand bezeichneten Sachverhalts sind unter allen Menschen, z. B. auch unter Geschworenen, möglich. „Leugner von XYZ“ wurde in den letzten Jahren zu einem hochgradig politisch wirksamen Begriff gemacht.
    In der Interpretation der Grundrechte lässt sich eine klare politische Rechtsentwicklung feststellen, die ihren Ausdruck u.a. auch darin findet, dass strafbewehrte Rechtsnormen in Gesetzen versteckt werden, deren Inhalte im engeren Sinn mit den Handlungen nichts zu tun haben. Tricks der Beschlussfassung entmündigen Parlament und Bürger. Vor allem die Bürger, die keine hohen Summen für Anwälte ausgeben können. Das beendet de facto die Möglichkeit der meisten (fast aller) Bürger, sich gegen bestimmte Handlungsweisen auf dem Rechtsweg zu wehren.
    Um die Bürgerrechte und Grundrechte de facto abzuschaffen braucht man gegenwärtig offensichtlich weder eine nationale (nationalistische) Partei noch einen Diktator/autokratischen Herrscher. Unsachliches Geschwätz reicht. Die Rede vom Lernen aus der Geschichte ist in meinen Augen weitgehend Blödsinn, weil Geschichte persönlich, gesellschaftlich, politisch unterschiedlich bewertet wird. Die Bestrafung der Leugung „geschichtlicher Tatsachen“ entspringt der Grundannahme, es gebe eine wissenschaftliche Wahrheit. Michael Klein hat das in einem Beitrag zu Forschungsergebnissen zu COVID 19 in aller Kürze auf den Punkt gebracht: „Wissenschaft ist ein kumulativer Prozess. Verschiedene Forscher forschen aus unterschiedlicher Perspektive am gleichen Gegenstand, und am Ende kommt ein Wissen über diesen Gegenstand heraus, das man zu einer kohärenten Geschichte verdichten kann.“ Nicht mehr und nicht weniger. Eine zu leugnende Wahrheit enthält KEINE Wissenschaft.
    Völkermorde in folgenden Weltgegenden (Liste unvollständig) darf man ungestraft leugnen: Namibia, Uganda, Mali, Türkei, Jemen, Eritrea … . Zu Asien weiß ich zu wenig. Spontan fällt mir das Stichwort Timor ein. Überlebende dortiger Massaker werden eher selten zu ihren Erfahrungen befragt. Auch ihre Nachkommen nicht. Keiner Menschengruppe gelang es in diesen und ähnlichen Fällen Religionszugehörigkeit, territoriale Begrenzung und biologische Herkunft zu einem so gewichtigen Einheitsbrei zu vermengen wie dem Judentum. Dieser Einheitsbrei wird sowohl von religiös orientierten als auch von säkularen Bürgern Israels kritisiert. Der Unterschied zwischen Selbst- und Fremdzuschreibung wird dabei von keiner der beteiligten Seiten ins Spiel gebracht.

    1. Danke Christa Meist für deine klare Einschätzung diese Gesetzgebung (§130) auf dem Schleichweg durch unser Parlament in einer Nacht und Nebel aktion (Beschluß Freitag 22:15 Uhr als Anhang an ein anderer Beschluß).

      Ist dieser Paragraph und diese Art des Zustande kommens dieser Gesetzgebung noch rechtstaatlich? Oder ist die Bundesrepublik auch schon ein Unrechtsstaat?

  28. Geltendes Recht ist auch und gerade in kapitalistischen Gesellschaften nur – Eigentum (an Produktionsmitteln) garantierend – verfasste Moral. Eine universell geltende Allgemeingültigkeit menschlichen Zusammenlebens lässt sich daraus nicht ableiten.
    Auch wenn im GG keine konkrete Wirtschaftsform vorgegeben ist, kann die Veranstaltung niemals eine andere als eine dem Wachstumsimperativ folgend, krisenimmanent Kapitalistische sein. Ein Glaubensdogma nach mystisch-übernatürlichem Schema in Stein gehauener und von Gott durch Moses übermittelter zehn Gebote.
    Wer bei diesem staatlich autoritärem Gewaltmonopol (bei dem herrschendes Recht, die sich ergebenden antagonistischen gesellschaftlichen Verhältnisse regelt) und wechselnden Herrschaftsformen (je nach Zustand des Kapitals) zwischen Diktatur, Faschismus und Demokratie Freiheit findet, darf sie behalten.
    Eine daraus resultierende, immanente und bürgerliche Kritik ist daher nicht weiter ernst zu nehmen.

  29. 1. war der Einmarsch in die Ukraine keine Kriegshandlung sondern eine militärische Sonderaktion. Zum Krieg wurde es erst als die BRD, nicht das deutsche Reich, beschloss Ukrainische Soldaten in z.Bsp. Rammstein auszubilden.
    2. Russland hat nicht gegen das Völkerrecht verstoßen. Laut UN-Abkommen hat jeder der fünf Siegermächte das Recht ohne Vorwarnung und ohne Kriegserklärung militärisch gegen ein Land vorzugehen in dem Nazi-Aktivitäten festgestellt werden.
    3. Ist die BRD nicht das deutsche Reich sondern eine Firma. An dieser Stelle sei jedem der jetzt schreit Reichsbürger das Video auf YouTube „eine wundersame Reise ins Upik Land“ ans Herz gelegt.
    4. Der Paragraph 15 a des GVG „alle Gerichte sind Staatsgerichte“ ist weggefallen. Das bedeutet alle!!! Gerichte in der BRD sind Schieds bzw. Ausnahmegerichte und verstoßen somit gegen das Grundgesetz. Darin heißt es zum Beispiel „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“. Da es aber keine Staatsgerichte mehr gibt begeht jeder Richter der in einem Gericht ein Urteil fällt Hochverrat. Darum heißt es überall Richter am Gericht.
    An dieser Stelle empfehle ich den Telegrammkanal Michael Liebe&Recht. Dort erfahrt ihr alles über Recht und Gesetz.
    5. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist unbestimmt und daher ungültig. Ein jeder muss um sein Verhalten danach richten zu können wissen wo ein Gesetz Anwendung findet.
    Darum sind diese ganzen Gesetze wie das Infektionsschutzgesetz z.Bsp ungültig. Auch das OWiG fällt darunter. Ich kann euch nur sagen macht euch schlau. Lasst euch nicht von Reichsbürgerkram abschrecken und recherchiert selbst. Wie gesagt : der Telegrammkanal „michael Liebe&Recht“ hilft euch da sehr.

    In diesem Sinne…Ich mach meinen Jakobsweg nach Portugal und wünsche euch allen viel Kraft und Ausdauer es kommen in der BRD wilde Zeiten. Ich bin dann mal weg

  30. Das ist auch meine Meinung. Sehr gute Analyse:
    Die Meinungsfreiheit ist durch die Neufassung des § 130 in Gefahr.

    Und Deutschland ähnelt jetzt immer mehr an Verhaltensweisen totalitärer Staaten!

    Der Rechtsstaat Deutschland ist in einem miserablen Zustand!   
      
    Bitte schreiben Sie auch, bzw. verlinken Sie zum genialen Video der AFD im EU Parlament, mit Titel:    
      
                  
         N. Fest Hier die Namen der antidemokr. Heuchler !     

     
                             
                   https://www.youtube.com/watch?v=W2NmLOl2zn4

    https://uwewitt.com/?p=4535

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